Inland
Stoisits für Verfolgung österreichischer Rechtsradikaler in Deutschland
FP-Justizsprecher Ofner gegen Abänderung der Bestimmung im Strafgesetzbuch
Wien - Durch eine Änderung einer Bestimmung im Strafgesetzbuch wollen die Grünen österreichischen Rechtsextremisten auch in
Deutschland jede rechtliche Existenzmöglichkeit nehmen. Das erklärte die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, bei einer
Pressekonferenz am Montag in Wien. Die NDP biete österreichischen Rechtsextremisten, denen durch das österreichische
Wiederbetätigungsgesetz das Handwerk gelegt wird, in Deutschland neue Plattformen. "Es besteht nämlich sonst der Verdacht, dass ..."
"Wir haben schon im Frühjahr mit den Regierungsparteien eine Vereinbarung getroffen, wonach das Territorialitätsprinzip abgändert werden
sollte und österreichische Rechtsextremisten auch in Deutschland verfolgt werden können", erklärte die Justizsprecherin. Nun sei aber der
FP-Justizsprecher Harald Ofner gegen eine Änderung dieser Bestimmung des Strafgesetzbuches. Jetzt, wo die NDP in Deutschland verboten
werden soll, sei es, so Stoisits, umso nötiger, dass österreichische Rechtsextremisten auch in Deutschland gefasst werden können. "Es besteht
nämlich sonst der Verdacht, dass die FPÖ aus Sympathie rechtsradikale Straftäter vor Verfolgung schützen möchte", betonte Stoisits.
Negative Klimaveränderung
Abgesehen davon, dass der Ressortleiter Dieter Böhmdorfer der Justiz durch seine Befangenheit als Parteianwalt der Freiheitlichen der Justiz
schade, habe sich laut Stoisits das Klima unter den Justizpolitikern an sich sehr negativ verändert. "Unter der Leitung des Justizausschusses
durch Michael Graff waren der Konsens und die Zusammenarbeit mit der Opposition immer ein spürbares Ziel. Jetzt hat man den Eindruck,
dass den Regierungsparteien die Opposition und ihre Meinung vollkommen egal sind", stellte Stoisits fest.
Gemeinsame Obsorge nicht nötig
Absolut keinen Handlungsbedarf für die Einführung der Gemeinsamen Obsorge sieht die Justizsprecherin der Grünen. Uneheliche Eltern
können nur dann die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder beantragen, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben. Sollte nun nach einer
Scheidung die Gemeinsame Obsorge gelten, so stünde diese Regelung im absurden Widerspruch zu der Regelung, die für unverheiratete
Eltern gilt, erklärte Stoisits.
Reduktion der Strafrahmentypen
Die Enquete-Kommission, die das nächste mal am 12. Dezember tagen wird, wollen die Grünen nützen, um einige Reformen im
Strafgesetzbuch zu diskutieren. "Wir wollen die zur Zeit geltenden 23 Strafrahmentypen reduzieren. Wir wollen Alternativen zu den
Ersatzfreiheitsstrafen besprechen, etwa gemeinnützige Arbeit, und wir wollen das Strafgesetzbuch entrümpeln", erläuterte die Justizsprecherin.
Ginge es nach den Grünen, sollten in Zukunft etwa die Tatbestände der Bigamie, der Herabwürdigung religiöser Lehren, der falschen
Zeugenaussagen unter Eid, der Unterschiebung eines Kindes, der Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, der Entführung einer
willenlosen und wehrlosen Frau fallen. (APA)