Wirtschaft
Höhere Miete für Beamte
Abschaffung des Gemeinnützigkeitsgesetzes für Gebietskörperschaften
Wien - Die 110.000 Mieter von Wohnungen, die im Besitz von Gebietskörperschaften stehen, könnten schon bald mit empfindlichen Kostensteigerungen von rund 20 S/m² konfrontiert sein. Ausschlaggebend dafür ist die geplante Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) für diese Häuser. Der Finanzminister erhofft sich vom Verkauf der Wohnungen an die Mieter oder dem Verkauf ganzer Häuser an private Investoren bis zu 30 Mrd. S.
Die Aufhebung des WGG für Gemeinnützige im Besitz von Gebietskörperschaften soll am Freitag den Budgetausschuss des Nationalrates passieren. Allerdings gibt es eine Option, für jene Gesellschaften die weiter im WGG bleiben wollen, dies bis 31. März 2001 bekannt zu geben. Fix ist, dass die Wohnung zuerst dem Mieter zum Kauf angeboten werden muss. Während der Wohnbausprecher der ÖVP, Walter Tancsits, davon ausgeht, dass sich die Miete für bestehende Bewohner auch unter einem neuen (privaten) Eigentümer nicht ändert, sondern eine Verteuerung nur bei Neuvermietung möglich sei, wird das von Experten der Gemeinnützigen bezweifelt.
Unternehmensrecht
Ihr Argument: Das WGG ist ein Unternehmensrecht, das nur die Unternehmen anhält, unter Gewinnverzicht zu wirtschaften und die Häuser zum Selbstkostenpreis herzustellen. Gegenüber den Mietern hat das WGG de facto keine Bedeutung, da die Mietrechtsbestimmungen nahezu ident sind mit denen im Mietrechtsgesetz.
Die Aufhebung des WGG ist notwendig, damit der Finanzminister an die nicht unbeträchtlichen Vermögen der im Bundesbesitz stehenden Gemeinnützigen (Buwog, WAG) herankommt. Dieses ist, solange das WGG gilt, ausschließlich für die dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben reserviert. Gleichzeitig ebnet der Minister dadurch den Weg für private Investoren, Häuser in guten Lagen zu erwerben. Nicht unerheblich dürfte auch der noch unverbaute Liegenschaftsbesitz der Gesellschaften sein.
Für Private macht der Hauskauf in großem Stil nur dann Sinn, wenn das WGG weg ist und sie das Haus freizügiger bewirtschaften und die erzielten Gewinne aus dem Unternehmen nehmen können. Nur so ist eine marktübliche Rendite von rund acht Prozent zu erzielen. Mit höheren Mieten ist auch insofern zu rechnen, weil die Privaten anders als die Gemeinnützigen für die Kapitalaufnahme die marktüblichen Bankkredite an die Mieter weiter verrechnen werden. Die Gemeinnützigen durften den Mietern lediglich 3,5 Prozent in Rechnung stellen. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe 15.11.2000)