Rom - Die römische Abgeordnetenkammer hat Artikel 3 des Haushaltsgesetzes verabschiedet, das in den nächsten drei Jahren eine Senkung der Körperschaftssteuer Irpeg von zwei Prozent vorsieht. Ab 1. Jänner 2001 soll die Irpeg von 37 auf 36 Prozent, ab 1. Jänner 2003 von 36 auf 35 Prozent reduziert werden. Die Parlamentarier einigten sich auch über die Einführung eines Fonds, in dem die Einnahmen fließen sollen, die der italienische Staat dank Initiativen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kassieren wird. Dieser Fonds soll für die Finanzierung einer weiteren Senkung der Körperschaftsssteuer in einigen der industrieärmsten Gebiete Süditaliens dienen. Für Unternehmen, die in diesen benachteiligten Gebieten aktiv sind, soll die Irpeg bereits 2001 auf 34 Prozent und 2002 auf 32 Prozent sinken. Dies wird für die Staatskassen niedrigere Einnahmen in Höhe von 440 Mrd. Lire (227 Mill. Euro/3,1 Mrd. S) bedeuten. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti wird in den nächsten Wochen ergründen, ob die Steuerbegünstigungen für Süditalien wettbewerbsverzerrend sein könnten. Vergangene Woche hatte Monti den Europaminister Gianni Mattioli in Brüssel getroffen und versucht, die Position der italienischen Regierung zu klären und die Notwendigkeit der zusätzlichen Irpeg-Senkung zu unterstreichen. (APA)