Graz - Auch in der Steiermark, die bisher von der so genannten "Spitzelaffäre" nicht betroffen war, könnte es zumindest einen Fall von unerlaubter Datenabfrage gegeben haben: Wie die Staatsanwaltschaft Leoben am Donnerstag bestätigte, habe es eine diesbezügliche Privatanzeige gegeben. Allerdings habe man den Fall, ohne Erhebungen zu beauftragen, an das Landesgericht Wien abgegeben. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Thomas Mühlbacher, sagte, sei der Fall nach § 56 der Strafprozessordnung unter Hinweis auf ein anhängiges Verfahren mit engem Konnex an die Wiener Justizbehörden abgetreten worden. Konkret gehe es bei der Anzeige um den Verdacht eines Obersteirers, dass unerlaubt persönliche Daten aus dem Polizeicomputer EKIS abgefagt worden seien. Laut Mühlbacher sei bisher nur der Anzeiger befragt worden. Dieser habe behauptet, über konkrete Hinweise zu verfügen, dass seine persönlichen Daten abgefragt worden sein müssen. Bezüglich des mutmaßlichen Täters oder der Täter gebe es allerdings nur Anhaltspunkte - die Abfrage soll im Tätigkeitsbereich der Gendarmerie in der Obersteiermark erfolgt sein, Namen konnten keine genannt werden. Der Grazer Staatsanwalt sind dagegen bisher keine Fälle bekannt: "Bei uns gibt es bisher nichts", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Gruber. Im Juni war ein Polizist im Grazer Straflandesgericht rechtskräftig verurteilt worden, weil er Daten aus dem Polizeicomputer an Detektive verkauft hatte. Dieser Fall habe aber mit der "Spitzelaffäre" nicht zu tun, so Gruber. (APA)