Der größte europäische Internetanbieter T-Online darf Angaben aus Branchenkreisen zufolge künftig von der Konzernmutter Deutsche Telekom keine Mengenrabatte mehr auf die Telefon-Verbindungsminuten ins Internet bekommen. Aus Branchenkreisen heißt es, dass die Bonner Regulierungsbehörde der Telekom die Gewährung von Mengenrabatten zum 15. Dezember 2000 untersagt habe. Hintergrund der Entscheidung ist den Angaben zufolge, dass die Behörde zu der Erkenntnis gekommen sei, dass vor allem die höchste Rabattstufe von acht Prozent auf die Verbindungsminutenpreise lediglich dem Telekom-Konzern und damit T-Online zugute komme. Wie andere Online-Dienste muss auch T-Online der Telekom in Telefon-Verbindungsminuten ins Internet bezahlen, bekam aber wegen des hohen Datenverkehrs die höchste Rabattstufe von der Konzernmutter gewährt. (APA/Reuters)