Mensch
Draht bei Operation im Körper vergessen
Fremdkörper durchstieß zum Schluss die Haut
Dresden - Ein Mann in Dresden hat ein Jahr lang mit einem 50 Zentimeter langen und 0,5 Millimeter starken Draht im Körper gelebt. Nach Angaben von Rechtsanwalt Alexander Huhn hatten Ärzte der Universitätsklinik Dresden dem jetzt 62-Jährigen bei einer Notoperation einen Zentralvenenkatheder gelegt, aber dann vergessen, den in die Vene eingeschobenen Führungsdraht wieder zu entfernen.
Der Fall löste einen Rechtsstreit aus, der nach zwei Jahren noch im Gange ist. Eine Sprecherin der Klinik erklärte, es gebe keine Auskunft zu laufenden Verfahren. Der Anwalt berichtete, der Draht sei durch die Blutbahn, unmittelbar am Herzen vorbei, in den Unterleib und bis zum Gesäß des Patienten gewandert. Hätte der Draht die Herzkammer getroffen, wäre der Mann sofort tot gewesen. "Er hat großes Glück gehabt", sagte Huhn.
Der Frühpensionist war im Februar 1998 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert worden. Laut Huhn entschlossen sich die Ärzte auf Grund seines körperlichen Zustandes einen Zentralvenenkatheder zu legen. Dabei werde zunächst mit einer Kanüle in eine Vene eingestochen. Durch die Kanüle werde der aus Edelmetall bestehende Führungsdraht in die Vene eingeführt, dann werde die Kanüle entfernt und schließlich ein Kunststoffschlauch in die Vene eingebracht.
Der Führungsdraht, an dem entlang der Schlauch eingeschoben wird, müsse anschließend sofort wieder entfernt werden, sagte der Anwalt. Dies hätten die Ärzte aber vergessen. Die durch den Zentralvenenkatheder in die Blutbahn des Mannes eingegebenen Medikamente hätten zwar geholfen und sein Mandant sei wenige Wochen später als geheilt entlassen worden, aber dann sei etwas Unglaubliches passiert.
Der Mann habe über zunehmende Schmerzen geklagt, wegen derer er zuerst nicht mehr richtig sitzen und zum Schluss auch nicht mehr liegen konnte, berichtete der Anwalt. "Im Frühjahr 1999, also ein Jahr nach der seinerzeitigen Operation, haben die Ärzte im Universitätsklinikum dann entdeckt, dass der Draht im hinteren Gesäßbereich am Beginn des Oberschenkels wieder austrat." Der Draht müsse an irgendeiner Stelle eine Hauptvene durchstoßen haben und dann durch das Muskelfleisch nach außen gedrungen sein.
Die Haftpflichtversicherung der Klinik habe den Vorfall zwar grundsätzlich anerkannt, jedoch lediglich von einem Versehen der behandelnden Ärzte gesprochen, hieß es. Auch die Anwälte der Klinik hätten von einem unglücklichen Umstand gesprochen und die Ansicht vertreten, angesichts der damaligen dramatischen Notsituation tendiere das Verschulden der Ärzte gegen Null.
Die Versicherung habe sich zuerst lediglich zur Zahlung von 1.000 Mark (511 Euro/7.036 S) Entschädigung bereit erklärt und den Betrag später auf 3.000 Mark (1.534 Euro/21.107 S) erhöht. "Wir denken aber, dass angesichts der Schmerzen, die unser Mandant fast ein Jahr lang erleiden musste, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 15.000 Mark (7.669 Euro/105.533 S) angemessen ist", erklärte der Anwalt.
Der Rechtsstreit sei nun beim Oberlandesgericht Dresden anhängig. Nachdem das Landgericht im vergangenen September einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für den Betroffenen mit der Begründung abgelehnt habe, dass es sich bei dem Behandlungsfehler um eine leichte Fahrlässigkeit handle, müsse nun die nächst höhere Instanz über einen staatlichen Zuschuss zu den Prozesskosten entscheiden. (APA)