Im Jahr 1992 ist der mittlerweile 40-jährige Mann aus dem damaligen Mazedonien nach Österreich geflüchtet. Seither lebt er mit Frau und Kind in Oberösterreich, er arbeitet, der Sohn geht zur Schule. Nicht mehr lange, wenn es nach den Fremdenbehörden geht: Der Krieg sei lange vorbei, die Familie solle also zurückkehren, wird die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Dass die Familie integriert ist? Egal. Rund 120 "Fälle" wie dieser sind bisher jährlich vor dem so genannten Integrationsbeirat gelandet. Menschen, die sich in den Schlingen des Fremdenrechts verfangen, Fristen versäumt oder Formulare falsch ausgefüllt haben, aber vollkommen integriert sind, sollte dort mit "humanitären Aufenthaltsgenehmigungen" geholfen werden. Dass es eine derartige Instanz benötigte, ist beschämend genug: Verdankt der Integrationsbeirat doch seine Existenz der scharfen Auslegung der Fremdengesetze - für Delikte wie Schwarzfahren oder wiederholtes Falschparken kann ein Aufenthaltsverbot erteilt werden. Seit rund zwei Jahren bemühen sich Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, im Integrationsbeirat Anwälte für "Härtefälle" zu sein. Eine Arbeit, die im "Weisenbericht" ausdrücklich lobend erwähnt wurde. Das ist nun vorbei: Die Koalition hat den Integrationsbeirat mit dem Asylbeirat zusammengelegt, den Beirat damit reduziert und die Hälfte der Menschenrechtsvertreter aus dem Beirat verbannt. Damit gehen ihre Stimmen unter - falls sie überhaupt je laut werden: Wurde doch der Asylbeirat seit Jahren nicht mehr einberufen. "Verwaltungsvereinfachung" führen FPÖ und ÖVP als Gründe für die Zusammenlegung an. Zynisch interpretiert, haben sie Recht: Menschen wie Herr F. können künftig einfacher ausgewiesen werden. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18./19. 11. 2000)