AB C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z Der Antrag auf Zulassung von -> Wertpapieren zum Börsehandel muß vom -> Emittenten und der konsortialführenden Bank gemeinsam bei der Börse eingereicht werden. Der Zulassungsantrag muß u.a. den Namen des Wertpapiers, die Gesamtnominale, die Stückelung etc. sowie den Prospekt enthalten. Aus diesen Informationen soll hervorgehen, ob das Wertpapier die Zulassungskriterien für das gewählte Börsesegment erfüllt.