AB C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z (WAG) Enthält Regelungen über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen, definiert Wohlverhaltensregeln und bestimmt die mit der Aufsicht über den Wertpapierhandel beauftragte Behörde, die -> Bundeswertpapieraufsicht (BWA).