AB C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z Eigenkapitalbeschaffung durch Erhöhung des -> Grundkapitals . Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen werden den Altaktionären mittels -> Bezugsrecht : -> Junge Aktien zu einem festen -> Kurs und in einem bestimmten Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz überlassen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird das Grundkapital durch die Einbringung einer Sacheinlage (z.B. Grundstück, anderes Unternehmen etc.) erhöht. Derjenige, der die Sacheinlage in das Unternehmen einbringt, erhält einen entsprechenden Anteil an diesem in Form von Jungen Aktien. Davon zu unterscheiden ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ( -> Kapitalberichtigung ).