AB C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z Das Genußrecht berechtigt zu einem gewissen Anteil am Reingewinn und/oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genußrecht wird im sog. -> Genußschein verbrieft und beinhaltet weder ein -> Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen.