AB
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Z
Das Genußrecht berechtigt zu einem gewissen Anteil am Reingewinn und/oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genußrecht wird im sog. ->
Genußschein
verbrieft und beinhaltet weder ein ->
Stimmrecht
noch sonstige Rechte am Unternehmen.