AB C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Z (BörseG) Das BörseG regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern und Börsebesuchern (d.h. Börsehändler und -kunden) einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen, Pflichten von -> Emittenten , sowie teilweise die Handelsaufsicht ( -> BWA ) betreffen.