Finanzen & Börse
BÖRSEGESETZ
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(BörseG) Das BörseG regelt das Verhältnis zwischen Börsemitgliedern und Börsebesuchern (d.h. Börsehändler und -kunden) einerseits und dem Börseunternehmen andererseits. Das BörseG enthält weiters Bestimmungen, die die Zulassung von Verkehrsgegenständen, Pflichten von ->
Emittenten
, sowie teilweise die Handelsaufsicht ( ->
BWA
) betreffen.