Ein französisches Gericht hat am Montag den amerikanischen Internet-Anbieter Yahoo angewiesen, französischen Nutzern den Zugang zu Auktionen von Nazi-Memorabilien zu sperren. Richter Jean-Jacques Gomez bestätigte mit dieser Entscheidung ein Urteil, das er im Mai gefällt hatte. Yahoo muss nun sicherstellen, dass Franzosen auf diejenigen Teile der US-Website des Konzerns nicht mehr zugreifen können, auf denen Nazi-Bücher, Dolche, Abzeichen und Uniformen versteigert werden. Gomez gab Yahoo eine Frist von 90 Tagen, um das Urteil umzusetzen. Andernfalls wird mit jedem Tag, den das Angebot weiter verfügbar bleibt, eine Strafe von 100.000 Franc fällig. Die Auktionen finden nicht auf der französischen Website "www.yahoo.fr" statt, sondern auf der amerikanischen "www.yahoo.com". Nutzer können aber mit einem Klick von der französischen auf die amerikanische Internet-Site gelangen. Yahoo hatte in dem Prozess vorgetragen, dass "www.yahoo.com" nur dem US-Recht unterläge, das solche Auktionen erlaubt. Das Unternehmen hatte ebenfalls gesagt, es gebe keine sichere Methode, französische Internet-Surfer zu identifizieren. Die Pariser Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) und die Union der französischen jüdischen Studenten (UEJF) hatten Yahoo verklagt. Später war eine weitere anti-rassistische Organisation, MRAP, dem Prozess beigetreten. Die Kläger hatten im Prozess gesagt, Yahoo müsse das französische Recht respektieren, welches das Angebot und den Verkauf von Objekten untersagt, die den Rassenhass anstacheln können. Richter Gomez hatte den Vollzug des Urteils ausgesetzt, um die technische Umsetzbarkeit der Entscheidung von Experten prüfen zu lassen. Diese hatten dem Gericht in einer Anhörung am 6. November mitgeteilt, dass ein "Filter-System" 90 Prozent der französischen Surfer erkennen könne. Auf Grund dieser Einschätzung hat Richter Gomez das Urteil nun aufrecht erhalten.(Reuters)