Karlsruhe - Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung über die Beschwerden zweier iranischer Asylbewerberinnen begonnen. Die bayerischen Behörden wollen von den Frauen gegen deren Willen Passfotos mit Kopftuch anfertigen. Die 36-Jährige und ihre 16 Jahre alte Tochter waren mit ihrem Asyl-Antrag gescheitert und sollten abgeschoben werden. Iran lässt Frauen nur einreisen, wenn ihr Pass ein Foto mit Kopftuch aufweist. Die Stadt Nürnberg wollte die beiden Frauen deshalb zwangsweise mit Kopftuch fotografieren lassen. Die Iranerinnen sehen darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und ihrer Menschenwürde. In einem anderen Fall hatte die Stadt ein solches Zwangsfoto durchgesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die angedrohte Zwangsvorführung beim Fotografen grundsätzlich für rechtens. Daraufhin riefen die Iranerinnen das deutsche Bundesverfassungsgericht an. Dessen Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet. (APA)