Wien - Der KV-Abschluss für die rund 50.000 Angestellten im Gewerbe - darunter technische Büros, Arbeitskräfteüberlasser oder auch das Textilgewerbe - brachte eine Erhöhung der Mindestgehälter um 2,2 Prozent. Die Lehrlingsentschädigungen wird ebenfalls 2,2 Prozent erhöht, teilte die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) am Dienstag mit. Mit dem neuen Kollektivvertrag wird auch die bisher vorübergehende Regelung für die Frauen-Nachtarbeit in Call-Center ab dem 1. Jänner 2001 in eine unbefristete Bestimmung übernommen. Gültig ist sie jedoch nur für angestellte Frauen, nicht für geringfügig Beschäftigte oder freie Mitarbeiter. Einigung gab es laut GPA auch der Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigung bzw. des Nachtarbeitszuschlages. (APA)