Wien - Die Reformpläne, gemeinnützige Gesellschaften im Eigentum von Gebietskörperschaften aus dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) herauszunehmen, könnten doch bereits diese Woche im Budgetausschuss beschlossen werden, befürchtet Karl Wurm, Obmann des Dachverbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV). Morgen, Donnerstag, soll im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes ein Abänderungsantrag zur "kleinen" WGG-Novelle, die vergangen Woche den Budgetausschuss passierte, eingebracht werden, bestätigte der freiheitliche Verkehrs- und Bautensprecher Reinhard Firlinger gegenüber der APA. Betroffen wären Wohnbaugesellschaften im Besitz öffentlicher Körperschaften (Bund, Länder oder Gemeinden), so Firlinger. Die Mieter bekämen ein Optionsrecht auf die Eigentumsübertragung. Im Jänner nächsten Jahres würden die Vorbereitungen zu diesem Verkaufsprogramm für bestehende Mieter anlaufen. Dieses solle in zwei Jahren über die Bühne gegangen sein, so Firlinger weiter. Aufhebung der Kapitalbindung "Mit der 'Enthebung' von Bundes- und Landesgesellschaften aus dem WGG soll der Weg frei gemacht werden für eine Aufhebung der Kapitalbindung, um via Verkauf von Wohnungen und Gebäuden aber auch der Veräußerung oder Teilveräußerung ganzer gemeinnütziger Unternehmen Erlöse zur Budgetsanierung heranziehen zu können", so Wurm in einer Presseinformation vom Mittwoch. Davon betroffen wären vorerst rund 105.000 Wohnungen - 60.000 aus Bundesgesellschaften, 45.000 von Unternehmen, die Länder oder Gemeinden gehören. Doch dabei werde es nicht bleiben, kritisiert Wurm, der einen "Domino-Effekt" im gemeinnützigen Bereich befürchtet, wenn die bei Verfassungsexperten umstrittene rechtliche Konstruktion zur Beschränkung des Verkaufs auf Bundes- und Landesgesellschaften vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hält. Wurm: "Andere Eigentümer von GBV würden dann nur das machen wollen, was der Staat vorexerziert, nämlich bisher zweckgewidmetes Vermögen aus den Unternehmen herauszuholen". Für weitere 180.000 Wohnungen würde die soziale Bindung fallen. Rechnung hätten Mieter und die Wohnungssuchenden zu bezahlen Die Rechnung für den "Ausverkauf des sozialen Wohnungsbestandes zur Budgetsanierung" hätten dabei vor allem die Mieter und die Wohnungssuchenden zu bezahlen, meint Wurm. Mietensteigerungen seien zu befürchten, da renditeorientierte Investoren alle Ertragsmöglichkeiten ausschöpfen würden. Aus der Kompensation von GBV-Eigenmittel durch Fremdkapital zu Bankzinssätzen seien im Schnitt Mietensteigerungen von rund 5 S pro Quadratmeter und Monat zu erwarten, in neueren Bauten sogar mehr als 10 S, rechnet Wurm vor. Auch an GBV-Auflagen wie die Pflicht zur Nachverhandlung von Kreditzinsen für Baudarlehen seien private Eigentümer nicht gebunden. (APA)