Telekom
Arbeiterkammer kritisiert neue Telefon- Grundgebührbefreiung
Verschlechterung für rund 300.000 Anspruchsberechtigte?
Die neue Regelung der Telefon-Grundgebührenbefreiung,
die mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten soll und nun auch für
alternative Festnetz- und Handybetreiber gilt, könnte für die rund
300.000 Anspruchsberechtigten eine Verschlechterung bringen,
befürchtet die Arbeiterkammer
(AK). Der Gesetzesvorlage, die heute,
Donnerstag, im Parlament behandelt wird, fehle jede Rechtssicherheit,
da nicht klar sei, wie viel Geld für jeden einzelnen Befreiten zur
Verfügung stehe, wie man konkret den Telefon-Betreiber wechseln könne
oder für welche Tarifmodelle die Befreiung gelte.
Verordnung des Finanzministers
Die Höhe des Zuschusses sei im Gesetzesentwurf nicht enthalten,
darüber müsse erst der Finanzminister über eine Verordnung
entscheiden, berichtete der Leiter der AK-Abteilung
Konsumentenpolitik Harald Glatz gestern, Mittwochabend, bei einem
Pressehintergrundgespräch.
750 Millionen
Der Bund hat für 2001 rund 750 Mill. S für die
Grundgebührenbefreiung budgetiert, womit jedem Anspruchsberechtigten
monatlich rund 200 S zustehen. In den vergangenen beiden Jahren
wurden 900 Mill. S jährlich aufgewendet, wodurch jeder Befreite 250 S
im Monat bekam. Das Infrastrukturministerium begründet den Rückgang
mit billigeren Telefongebühren nach der Liberalisierung des
Telefonmarktes. (APA)