Bregenz - Am Landesgericht Feldkirch stand Donnerstag Thomas W., der Obmann der "Homosexuellen Aktion Vorarlberg". Der Dornbirner war wegen Verstoß gegen den so genannten Schutzparagrafen (§ 209 StGB) angeklagt und wurde von Richter Peter Mück zu einer bedingten (Mindest)Strafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anklage Die Anklage warf dem Homosexuellen vor, sich vor einigen Jahren mit zwei damals 16- und 17-Jährigen sexuell eingelassen zu haben. Entgegen der Verantwortung des Angeklagten hieß es in der Urteilsbegründung, Wolfmeyer habe darüber Bescheid gewusst, dass seine Partner noch nicht 19 Jahre alt waren. Zur zwei Jahre verspäteten Anzeige war es gekommen, so die beiden jungen Männer, weil der Angeklagte am Arbeitsplatz ihre Homosexualität bekannt gemacht habe. Diskriminierung ist mittelalterlich Die Tatsache, dass er vor Gericht musste, wertete Wolfmeyer in einem Interview mit ORF Radio Vorarlberg als "Beweis dafür, dass man als Schwuler in Österreich fast schon an den Pranger gestellt wird". Die "Diskriminierung" Homosexueller entspreche "mittelalterlichen Zuständen". Das Schutzalter im Paragraf 209 gelte nur für gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern, kritisierte der Obmann der "Homosexuellen Aktion Vorarlberg". (APA)