Wien - Im Zuge der Budgetbegleitgesetze wurde nun doch die Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) für Gebietskörperschaften beschlossen. Davon sind rund 105.000 Wohnungen betroffen, die im Besitz von Bund, Ländern und Gemeinden stehen. Finanzminister Karl Heinz Grasser hofft durch den Verkauf von rund 60.000 Bundeswohnungen in den nächsten Jahren 30 Milliarden Schilling zu lukrieren. Vergangene Woche war der Gesetzesentwurf wegen des Widerstands der VP gescheitert. Der Finanzminister hat nun seinen Willen mit Hinweis auf nötige Mittel für die Budgetsanierung beim Koalitionspartner durchsetzen können. Der Obmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Karl Wurm, rechnet damit, das sich die Mieten durch die Aufhebung des WGG massiv verteuern. Er spricht von 10 S/ m² und Monat, andere Experten erwarten um die 20 S/m². VP-Wohnbausprecher Walter Tancsits betonte imS TANDARD- Gespräch, dass die Wohnungen ab 1. April zunächst den Mietern zum Kauf angeboten werden müssen, für diese Entscheidung haben die Mieter ein halbes Jahr Zeit. Angeboten werden die Wohnungen zum Verkehrswert minus eines 20 bis 30prozentigen Abschlages.

Umstrittener Schutz

Kauft der Mieter die Wohnung nicht, kann diese verkauft werden. Das gilt auch für Wohnhäuser. Möglich sei aber auch der Verkauf der Wohnbaugesellschaft, etwa der Buwog. Eine Verteuerung der Miete schließt er für bestehende Verträge aus, weil das im Gesetz verankert werde. Doch Wurm verweist darauf, dass ein privater Eigentümer natürlich darauf schauen wird, die Erträge zu heben. Dies könne er im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, indem die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge um rund fünf S/m² hinaufsetzte. Außerdem können private Investoren, anders als Gemeinnützige dem Mieter für Kredite die marktüblichen Konditionen verrechnen, während die Gemeinnützigen den Bewohnern lediglich 3,5 Prozent in Rechnung stellen dürfen. In einem vom Finanzministerium beauftragten Gutachten zur Frage der "herausnahme im gebietskörperschaftlichen Alleineigentum stehender Bauvereinigungen aus dem WGG" von Josef Aicher heißt es dann auch wörtlich: Der nicht selbst erwerbende Mieter wird sich einem neuen privaten Vermieter ausgeliefert sehen". (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe 24.11.2000)