Brüssel - Die EU-Kommission hat jenen österreichischen Banken, denen sie im September 1999 bereits im Rahmen des sogenannten "Lombard-Clubs" ein Kartell für Preisabsprachen bei Bankgebühren vorgeworfen hatte, nun einen zusätzlichen Beschwerdebrief geschickt. Die Brüsseler Behörde habe Beweise, dass die Banken auch unzulässige Gespräche über Umtauschgebühren im Eurogebiet geführt hätten, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag. Die EU-Kommission hat im Juni 1998 bei österreichischen Banken Hausdurchsuchungen vorgenommen. Nach Sichtung des Materials wurde den Banken im September 1999 die Gründung eines Kartells und unzulässige Absprachen bei den Bankgebühren vorgeworfen. Die Banken haben die Existenz des "Lombard-Clubs", also von regelmäßigen informellen Treffen der Bankchefs, nicht bestritten, aber argumentiert, dass die Auswirkung auf die Preise vernachlässigbar seien. Dazu gab es im Jänner 2000 eine Anhörung in Brüssel. Zahlreiche Beschwerden über Teuerungen Der Vorwurf der Absprachen bei den Wechselgebühren in der Eurozone kommt nun neu dazu. Die EU-Kommission hatte nach der Schaffung der Eurozone zahlreiche Beschwerden erhalten, dass der Umtausch der am Euro teilnehmenden Währungen zu teuer sei. Nach Hausdurchsuchungen in Banken in anderen Mitgliedsländern hat die EU-Kommission Banken in Irland, Portugal, Finnland, Belgien, den Niederlanden und Deutschland bereits Beschwerdebriefe wegen Preisabsprachen bei den Wechselgebühren geschickt. Österreich ist damit das siebente Land, in dem Banken vorgeworfen wird, sich über Wechselkosten in der Eurozone abgesprochen zu haben. Die EU-Kommission gründet ihre Vorwürfe gegen die österreichischen Institute einerseits auf Material, das bei den Hausdurchsuchungen im Juni 1998 gefunden wurde. Die Absprachen hätten schon vor Einführung des Euro begonnen, meint man in Brüssel. Andererseits wurden 1999 Banken in allen Mitgliedsländern um Informationen zu ihren Kosten ersucht. Auch die Antworten darauf wurden bei der heutigen Beschwerde berücksichtigt. Banken haben Recht auf Anhörung Die Banken haben nun das Recht, eine Anhörung zu dem neuen Vorwurf zu fordern. Diese könnte Anfang 2001 statt finden. Ein Urteil der EU-Kommission zum Lombard-Cub könnte sich durch die neue Beschwerde verzögern, scheine aber immer noch im ersten Halbjahr 2001 möglich, meint man in der EU-Kommission. Sollte die EU-Kommission an ihrem Vorwurf der illegalen Kartellbildung festhalten, wird sie vermutlich eine Strafzahlung festlegen. Die Höhe der Geldbuße hängt davon ab, wie schwer das vergehen war, wie lange es andauerte und ob es mildernde Umstände gab. Theoretischer Höchstrahmen sind zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Der heutige Beschwerdebrief ging an acht Banken: Bank Austria, Erste Bank der österreichischen Sparkassen, Raiffeisen Zentralbank, Bawag, Österreichische Postsparkasse, Österreichische Volksbanken AG, Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien, Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank. Bank Austria äußert sich nicht "Wir haben bisher keinen Brief zu diesen Vorwürfen erhalten", man kenne die EU-Vorwürfe betreffend Absprachen über Wechselgebühren im Eurogebiet nur aus dem Pressebriefing der EU-Kommission, meinte der Pressesprecher der größten österreichischen Bank, Martin Hehemann, am Freitag. Da die zusätzlichen Vorwürfe offenbar im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren ("Lombard"-Verfahren) stehen, seien der Bank Austria aus juristischen Gründen keine Äußerungen möglich, so der Sprecher. (APA)