Dreiecksbeziehungen sind immer schwierig. Daß einer der Partner ein Pferd ist, macht die Sache auch nicht einfacher. Wird dann schließlich noch ein Tierarzt zugezogen, wird’s erst recht kompliziert: Was Klarheit bringen soll, schafft oft noch mehr offene Fragen. Beim Pferdekauf geht es zunehmend um viel Geld. Die Konsumenten sprich Käufer, werden kritischer, deswegen aber leider nicht immer kompetenter, die Züchter fühlen sich ob der "Fehlerguckerei" immer mehr ins Eck gedrängt, und zwischen allen Stühlen sitzt der Tierarzt. Eine einheitliche Linie in das gesamte Verfahren rund um den Pferdekauf zu bringen und damit eine Grundlage zu schaffen, die für alle Beteiligten bestmögliche Ergebnisse erwarten läßt, war das Ziel des Fachseminars "Pferdekauf", das am 27. November vom NÖ Landesfachverband und vom NÖ Zuchtverband in der Landwirtschaftlichen Fachschule Norbertinum abgehalten wurde. Angesprochen waren Pferdezüchter, Tierärzte, Ausbilder und Käufer. Wie brisant das Thema ist, zeigte das große Interesse: 62 TeilnehmerInnen übertrafen das geplante Soll von 50 bei weitem, und die rege Diskussion machte klar, daß ein wunder Punkt angesprochen wurde. Vier Referenten beleuchteten die Problematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Oberst Fritz Schuster, Präsident des LFV, übernahm die Vertretung der Käuferseite. Prägnant skizzierte er die wichtigsten Überlegungen, die ein Pferdekäufer anstellen sollte, bevor er sich einem Pferd auf Freiersfüßen nähert, und riß bereits kurz das wichtige Kapitel "Erwartungen gegenüber dem Tierarzt" an, das sich als Angelpunkt der Veranstaltung herausstellte. Tatsächlich wird die tierärztliche Begutachtung und Beurteilung eines Pferdes zwecks Kauf oder Verkauf zunehmend zu dem Kriterium schlechthin und damit für den damit betrauten Tierarzt zum schwierigen Grenzgang. Aber nicht nur Tierärzte, auch Züchter, Verkäufer und nicht zuletzt potentielle Käufer haben’s schwer beim Pferde(ver)kauf. Die gegenläufigen Interessen sind nicht leicht unter einen Hut zu bringen und schnell fühlt sich eine der Parteien übervorteilt, ungerecht behandelt, gar betrogen. Zucht & Ordnung Die Züchterseite und deren Interessen zu vertreten, hatte Dr. Leopold Erasimus, Geschäftsführer des NÖ Zuchtverbandes, zu seiner Aufgabe gemacht. Beurteilung und spezielle Auswahlkriterien von Pferden standen im Mittelpunkt des ersten Teils seiner Ausführungen. "Keine Fehlerguckerei" – so seine Mahnung. Es sei wichtig abzuschätzen, was ein wesentlicher und was ein unwesentlicher Mangel sei und in welcher Weise Vorzüge und Mängel eines Pferdes zusammenwirken. "Fehlerfreie Pferde gibt es nicht – die Frage ist daher vielmehr: Ist das Pferd für den geplanten Verwendungszweck geeignet?" Ein Einblick in die wichtigsten Selektionsstufen, die ein Pferd durchläuft (Beurteilung des Fohlens, Beurteilung des Jungpferdes bei der Stutbucheintragung oder Hengstanerkennung, Hengst- oder Stutleistungsprüfung), und der Kriterien, die dabei abgefragt werden, sollte verdeutlichen, worauf Richter und daher auch Züchter und Reiter bei einem korrekten Pferd zu achten haben (oder besser: achten sollten). Im zweiten Teil des Referates behandelte Dr. Erasimus die Problematik der Ankaufsuntersuchung aus der Sicht der Züchter. Über 50 % der Pferde würden bei den Ankaufsuntersuchungen beanstandet. Wie relativ solche Untersuchungsergebnisse sein können, sollte ein abschließendes Beispiel veranschaulichen: "Ich nenne Ihnen jetzt vier Pferde, die alle etwas gemeinsam haben: Calvaro, bestes Springpferd bei der WM in Rom, It’s Otto von Geoff Billington, Weihaiwej, bestes Springpferd bei der WM in Den Haag, und Dollar Girl, die 16jährig noch Weltcup-Turniere geht. Alle vier sind bei der Ankaufsuntersuchung durchgefallen." Paragraphenritt Rechtsanwalt Dr. Günther Forenbacher aus Graz, Vorstandsmitglied des steirischen Landesfachverbandes und versierter Pferdemann, behandelte die heiklen Fragen rund um Haftung und Vertragsabschluß. Auch für ihn ist klar: Der Einfluß des Tierarztes wird immer größer, die Beurteilung durch ihn unumgänglich. "Wir wollen dem Tierarzt das gläserne Pferd entlocken – und da beginnen die Interessenskonflikte: Der Käufer will alles vom Tierarzt wissen, und der Tierarzt muß aufpassen, daß er nicht zuviel sagt." Oder das Falsche. Denn auch in Österreich werden die Konsumenten zunehmend prozeßfreudiger und ziehen den Fachmann bei einem (vermeintlichen) Fehlurteil zur Verantwortung. Prinzipiell haftet der Tierarzt, sofern er nicht nachweisen kann, daß er nach neuestem Wissensstand, mit den aktuellen technischen Hilfsmitteln und mit größtmöglicher Sorgfalt und Genauigkeit bei seiner Untersuchung vorgegangen ist. "Der Tierarzt, der eine Ankaufsuntersuchung fehlerhaft durchführt und seinen Auftraggeber zu einem Kaufentschluß bewegt, ist ihm zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet." Nach gängiger Rechtsauffassung haftet der Tierarzt nur dem Auftraggeber – falls also der Verkäufer den Tierarzt beauftragt hat, kann der Käufer den Tierarzt wegen eins ihm entstandenen Schadens nicht belangen. Hier tritt jedoch – so Dr. Forenbacher – allmählich ein Wandel ein, es gäbe bereits gegenläufige Urteile, wie z. B. folgendes: "Hat ein Tierarzt im Auftrag des Verkäufers ein Attest erstellt, daß auch dem Käufer als Grundlage für die Entscheidung dient, um Aufschluß über die gesundheitliche Verfassung eines Pferdes zu erlangen, so kann der Käufer auf die Richtigkeit dieses Attestes vertrauen. Ist diese Bescheinigung offensichtlich unrichtig und fehlerhaft, so haftet der ausstellende Tierarzt dem Pferdekäufer." Da die Rechtssprechung in diesem Punkt jedoch nicht einheitlich ist, rät der erfahrene Jurist dem Pferdekäufer, im Zweifelsfalle den Tierarzt selbst zu beauftragen. Kompetenz zählt Richtig in dem Zusammenhang ist auch, daß der Auftraggeber sich einen Fachmann aussucht, der in der Sache kompetent ist. Wenn ihm nämlich die Unerfahrenheit oder Inkompetenz des Beauftragen bekannt war oder bekannt sein mußte, trifft ihn eine entsprechende Mitschuld, falls was schiefgeht. Auf jeden Fall wesentlich ist eine – im besten Fall schriftliche – Vereinbarung über Umfang und Art der Leistung. "Eine Haftung des Sachverständigen setzt prinzipiell den Bestand vertraglicher Beziehungen voraus." So ist es für beide Seiten nur von Vorteil, wenn über die erbrachten Leistungen ein genaues Protokoll geführt wird, das von beiden Seiten – am besten auch von Zeugen – unterzeichnet wird. Wir wiederholen: unterzeichnet wird! In der Praxis ist es nämlich tatsächlich häufig so, daß zwar brav ein Protokoll (Näheres zu diesem Protokoll im folgenden Abschnitt "Der Tierarzt") ausgefüllt wird, aber die Unterschriften fehlen. Somit ist dann auch nicht klar, wer der Auftraggeber war, was nicht nur für den Tierarzt unangenehme Folgen (z. B. nicht bezahlte Honorarnote) haben kann. Zahlen muß so eine Untersuchung übrigens der Auftraggeber. Wir betonen dies deshalb, da teilweise die irrige Annahme besteht, daß – im Falle, das Pferd besteht die Ankaufsuntersuchung nicht – der Verkäufer zahlt. Dem ist nicht so. Ein Wort zu den Fristen: Die sechswöchige Haftungsfrist gilt nur für Vieh und landwirtschaftliche Tiere, aber nicht für Reit- und Springpferde. Für diese gilt eine sechsmonatige Frist. In aller Regel wird eine Zuordnung des betreffenden Pferdes nicht strittig sein, im Zweifelsfall kommt’s auf die Beweisführung an. Die Fristen, die bei den sogannten Gewährsmängeln angeführt werden, spielen daher eigentlich keine Rolle, auch deshalb, weil es heute meist um ganz andere gesundheitliche Probleme geht, wie wir noch sehen werden. Nicht immer sind Mängel eines Pferdes vor dem Kauf bekannt. Stellt sich im nachhinein heraus, daß das Pferd ein gravierendes gesundheitliches Problem hat, besteht auch ohne vorherige Ankaufsuntersuchung die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. "Wenn der Verkäufer bestätigt hat, daß das Pferd in Ordnung ist und im Vertrauen darauf dieses Pferd gekauft wurde und sich nachträglich herausstellt, daß das Pferd beim Kauf bereits beeinträchtigt war, gibt es die Möglichkeit, auf Irrtum oder Irreführung zu klagen. Denn man kauft ja nicht bewußt eine krankes Pferd und hat daher Anspruch auf Rückersatz." Hat der Verkäufer ihm bekannte gesundheitliche Probleme des Pferdes bewußt verschwiegen, handelt es sich um Betrug. "Und bei den heutigen Pferdepreisen kann das sogar zum schweren Betrug werden." Haken bei der ganzen Geschichte ist natürlich die Beweisführung. Denn der Käufer muß beweisen, daß das Pferd bereits beim Kauf "beschädigt" war. Wie überhaupt jeglicher Anspruch auf Haftung durch eine entsprechende Beweisführung untermauert werden muß. Entscheiden wird im Streitfall letztlich der Richter, gestützt auf ein Sachverständigengutachten. "Für den seriösen Verkäufer ist der schriftliche Kaufvertrag heute sogar wichtiger als für den Käufer. Denn jedes Pferd hat irgendwas – und im Streitfalle haben sie dann mit Richtern zu tun, die sich nicht wirklich auskennen. Die Rechtsprechung ist heute sehr konsumentenfreundlich geworden, und die Konsumenten versuchen auch manchmal, dies auszunutzen. Deshalb ist es wichtig, ein vereinheitlichtes Protokoll zum Pferdekauf zu schaffen – das den Tierarzt davor bewahrt, mißbraucht zu werden und den Käufer davor, von einem schlechten Tierarzt geschädigt zu werden." (Dr. Forenbacher) Der Tierarzt Wenn ich mir das so anhöre, dann frage ich mich, ob man in absehbarer Zeit überhaupt noch einen Tierarzt finden wird, der eine Ankaufsuntersuchung macht". Für Dr. Robert Hofmann, Fachtierarzt für Pferde, Kontaktveterinär des LFV und Heeresveterinärchef, wird der Spagat zwischen den Interessen von Käufer und Verkäufer immer schwieriger – und mit einem Fuß stehe der Tierarzt dabei immer vor dem Kadi. Wichtig für den Tierarzt sei es daher, Erfahrung und Sachkenntnis zu besitzen – und sich seiner Grenzen auch bewußt zu sein. Könne er eine Untersuchung nicht durchführen, so müsse er den Fall überweisen. Auch müsse er den Auftraggeber eingehend informieren, welche Untersuchungen unbedingt notwendig und welche möglich sind, und welche Risiken fallweise damit verbunden sind (Endoskopie, Injektionen, Sedierung etc.). Es sollte heute auch nicht mehr vorkommen, daß nicht schon während der Untersuchung sichtbar ein Untersuchungsprotokoll angefertigt wird. Die häufigste Variante ist die Ankaufsuntersuchung, beauftragt vom Käufer, aber auch die Verkaufsuntersuchung, vom Verkäufer in Auftrag gegeben, ist eine gängige Spielart. Die Protokolle dafür sollten die gleichen sein und entsprechend normiert. Eingangs werden Ort und Datum der Untersuchung notiert, um welches Pferd es sich handelt, das Nationale des Pferdes (eventuell mit Foto), seine Vorgeschichte und sein Ausbildungsstand, wer der Auftraggeber ist, eventuell auch Zeugen werden angeführt. Dann folgt eine eingehende, ganzheitliche Untersuchung (Details siehe Kasten), die den Gesundheitszustand des Pferde umfassend erhebt. Zu beachten ist dabei, daß diese Untersuchung immer eine Momentaufnahme mit begrenzter Haltbarkeit ist. Mitunter können Arthrosen innerhalb von acht Stunden entstehen. Sind alle Diagnoseparameter erhoben, wird der Tierarzt den Befund bewerten und eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Diese sollte natürlich auch den Verwendungszweck des Pferdes berücksichtigen. Die Knackpunkte Befundbewertung und Empfehlung: Dies sind die beiden schwierigsten und fehleranfälligsten Bereiche. Und hier müssen wir auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die hauptsächlich für Probleme sorgen: Einereseits werden die Untersuchungsmethoden durch die technischen Möglichkeiten (Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Computertomographie, Laboruntersuchungen …) immer genauer und bringen häufig Veränderungen zutage, die klinisch (noch) keine Symptome verursachen, und andererseits findet man immer häufiger auch schon bei sehr jungen Pferden Veränderungen rund um den Arthrosekomplex. "Bei den Ankaufsuntersuchungen sind nicht so sehr die ausgewachsenen Pferde von sieben, acht, neun Jahren und mehr das Problem, sondern zunehmend die jungen, hoffnungsvollen Nachwuchspferde, die mit drei oder vier Jahren vorgestellt werden und röntgenologisch wie alte Krüppel aussehen können." Die Hauptursache für Störungen in der Knorpel-Knochenumwandlung (Chips), beginnenden Spat, Hufrollenveränderungen und andere Schäden im Haltungs- und Bewegungsapparat ortet Dr. Hofmann in Fehlernährung und Überbelastung. In Haltung und Aufzucht wird mancher Fehler gemacht, der letztlich zu den Ergebnissen führt, die bei solchen Untersuchungen festgestellt werden. "Als Tierarzt stehe ich dann oft vor der schwierigen Frage: Wie kann ich so einen Röntgenbefund mit meinem klinisch erhobenen Befund überhaupt übereinstimmen? Das Pferd hat keine positive Beugeprobe, es zeigt keinen Wendeschmerz, es geht gerade – und am Röntgen erkenne ich mittel- bis hochgradige Veränderungen an manchen Gelenken. Und dort beginnt die Problematik: Wie habe ich das zu interpretieren? Welche weiteren Untersuchungen mache ich?" Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei krassen Divergenzen zwischen klinischem und Röntgenbefund eine Dopingprobe zu machen. Diese Untersuchungen sind heute durchaus erschwinglich und schließen zumindest aus, daß das Pferd manipuliert wurde. Der Käufer entscheidet Die Frage der Bewertung kann man dem Tierarzt leider nicht abnehmen. Manche versuchen zwar, sich dadurch aus der Affaire zu ziehen, daß sie die Befunde kommentarlos überreichen – nach dem Motto: Da steht eh alles drin. Daß es so nicht geht, bestätigt auch Dr. Forenbacher. Es besteht natürlich auch die Gefahr – und hier sind dann vor allem die Züchter und Pferdeverkäufer die Leidtragenden – daß der Tierarzt aus übergroßer Vorsicht die mögliche negative Entwicklung einer Veränderung betont. Wie sich eine Veränderung tatsächlich entwickeln wird, kann er allerdings nicht mit Sicherheit sagen, auch wenn die Statistik prinzipiell eine schlechte Prognose nahelegt. Zu welcher Gruppe das betreffende Pferd gehört, wird sich möglicherweise erst nach Jahren herausstellen. Die Kunst des Tierarztes ist es, aus der Zusammenschau von dem, was das Pferd anbietet und dem, was der potentielle Käufer sucht, zu einer Empfehlung nach bestem Wissen und Gewissen zu gelangen, die auch mögliche Gefahren und Einschränkungen nicht außer Acht läßt. Entscheiden muß letztlich der Käufer, ob er sich darauf einläßt oder nicht. Diese Verantwortung kann ihm niemand abnehmen. "Von der Vorstellung eines zu 100 % gesunden Pferdes müssen wir Abschied nehmen, denn nach den momentanen Untersuchungsmethoden entsprechen nur 16 % der untersuchten Pferde diesem Standard. Dies muß in das Bewußtsein der Verkäufer, Käufer und Züchter dringen: Daß das Maß aller Dinge nicht das absolut gesunde, sondern das für einen ganz bestimmten Zweck verwendungsfähige Pferd ist." (Dr. Erasimus). Wir danken Dr. Georg Hladik für die Überlassung seines Kaufuntersuchungsprotokolls. © Pferderevue/Eva Morawetz Checkliste: Die Ankaufsuntersuchung

Hier ein Vorschlag, welche Punkte ein Ankaufsprotokoll unbedingt berücksichtigen sollte.

Im allgemeinen werden Röntgenuntersuchungen sowie weitere Untersuchungen mit speziellen technischen Hilfsmitteln (Endoskopie, Ultraschall etc.) nur auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt.

Allgemeine Angaben: Auftraggeber, anwesende Personen, Ort und Tag der Untersuchung, Ausbildungs-/Trainingsstand, beabsichtigter Verwendungszweck, Signalment des Pferdes.

Allgemeinuntersuchung:

  • Pflegezustand
  • Ernährungszustand
  • Haut und Haarkleid
  • auffällige Narben
  • Verhalten
  • Puls
  • Atmung
  • Konjunktiven (Bindehaut des Auges)
  • Mandibularlymphknoten
  • Jugularvenen
  • Nasenausfluß
  • Spontaner Husten
  • Augen
  • Nervensystem

    Untersuchung in Ruhe:

  • Atmungssystem: auslösbarerer Husten, Trachealauskultation, Lungenauskultation nach
  • Atemstimulierung
  • Herz
  • Maulhöhle und Gebiß
  • äußere Geschlechtsorgane

    Untersuchung des Bewegungsapparates:

  • Adspektion und Palpation der Gliedmaßen
  • Beschlag und Hufe

    Beurteilung der Bewegung:

  • an der Hand: auf hartem und auf weichem Boden, auf der Geraden und im Zirkel; – auf
  • hartem Boden Schritt und Trab, auf weichem Boden im Zirkel auch Galopp.
  • unter dem Reiter: wie oben, zusätzlich Galopp auf weichem Boden auch auf der Geraden.

    Provokationsproben

  • Wendeschmerz
  • Beugeproben der Gliedmaßen

    Untersuchung von Herz, Atmungssystem und Bewegungsapparat unter Belastung

  • abnormes Atemgeräusch (inspiratorisch, exspiratorisch)
  • Atembeschwerden
  • Bewegungsstörungen
  • Husten, Nasenausfluß
  • Auskultation von Herz und Lunge
  • Puls und Atemfrequenz (Ruhefrequenz, sofort nach Belastung, nach 15 Minuten)

    Röntgenübersichtsuntersuchungen auf Wunsch des Auftraggebers

  • Oxspring (Huf auf Block stehend, wesentliche Aufnahme für Hufrolle)
  • Zehe seitlich
  • Sprunggelenk
  • Dies ist ein Auswahl, weitere Aufnahmen auf Wunsch möglich

    Weitere Untersuchungen (auf Wunsch)

  • Endoskopie
  • Ultraschalluntersuchung
  • Rektale Untersuchung

    Bewertung des Untersuchungsergebnisses

  • Anzeichen für Hauptmängel