Wien/Linz - Karenzgeld - oder wie es bei den Selbstständigen korrekt heißt "Teilzeitbeihilfe" - steht auch "männlichen" Unternehmern zu und nicht nur Frauen. Dies Entscheidung traf jetzt der Verfassungsgerichtshof auf Grund eines Falles, der von der oberösterreichischen Wirtschaftskammer durchgefochten worden ist. Der Inhaber eines kleinen oberösterreichischen Gewerbebetriebes hatte Teilzeitbeihilfe nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz beantragt, weil seine Gattin nach einigen Wochen Kindesbetreuung wieder ihre Tätigkeit als Lehrerin aufnehmen wollte. Dazu die Wirtschaftskammer in einer Aussendung am Montag: "Die Überraschung war groß, als die zuständige Sozialversicherungsanstalt mit Bescheid mitteilte, dass eine Leistung auf Teilzeitbeihilfe nur weiblichen Personen zustünde". Die Wirtschaftskammer brachte den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht mit der Begründung, es sei nicht gerechtfertigt, dass Teilzeitbeihilfe nur Müttern, nicht jedoch Vätern gewährt werde. Die betreffende Bestimmung widerspreche daher dem Gleichheitsgrundsatz. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Linz und von dort zum Verfassungsgerichtshof, der die entsprechende "verfassungswidrige Passage" im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz kürzlich aufhob. (APA)