Der Berliner Rechtsanwalt und Experte für Internet-Recht, Niko Härting, beurteilt die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage des Zentralrats der Juden gegen den Internet-Anbieter Yahoo! skeptisch. "Wir kennen in Deutschland mit wenigen Ausnahmen kein Verbandsklagerecht", sagte Härting der Nachrichtenagentur Reuters am Montag. Für eine Klage gegen den Handel mit NS-Gegenständen auf der US-Website von Yahoo genüge es nicht, dass dieses Angebot möglicherweise in Deutschland rechtswidrig sei. Wer klagen wolle, müsse geltend machen, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Er sehe nicht, wer hier die Verletzung eigener Rechte geltend machen könne, sagte der Anwalt. Die Verfolgung rechtswidriger Angebote sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Ein französisches Gericht hatte in der vergangenen Woche Yahoo verurteilt, französischen Nutzern den Zugang zu Auktionen von Nazi-Devotionalien zu sperren. Die Auktionen finden nicht auf der französischen Website www.yahoo.fr, sondern auf der amerikanischen www.yahoo.com statt. Nach US-Recht sind diese Auktionen von Büchern, Dolchen, Abzeichen und Uniformen aus der Nazi-Zeit legal, nach französischem und deutschem Recht nicht. Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, hatte dem Nachrichtenmagazin "Focus" gesagt, man prüfe, ob man gegen solche Angebote klage. Yahoo hat nach eigenen Angaben von einer möglichen Klage des Zentralrats aus der Presse erfahren. Wie die Pressesprecherin von Yahoo Deutschland, Claudia Strixner, Reuters am Montag sagte, werde ihr Unternehmen das Gespräch mit Friedman suchen, "allerdings nicht über die Presse". In der Diskussion sei der Eindruck erweckt worden, dass man von der deutschen Website aus auf Nazi-Angebote zugreifen könne, sagte die Sprecherin. Dies sei jedoch nicht der Fall. "Es gibt keine direkten Links, wir führen die Nutzer nicht aktiv auf dieses Angebot." (APA)