Wien - Die so genannten kleinen und leichten Waffen stellen weltweit eine große Gefahr dar. Nach Schätzungen sind rund 500 Millionen Kleinwaffen im Umlauf. In den typischen innerstaatlichen Konflikten werden von Bürgerkriegsparteien bzw. von Rebellengruppen hauptsächlich tragbare Waffen wie Maschinengewehre und Leichtgeschütze eingesetzt. Ein neues Dokument, das die Staaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) am Dienstag in Wien annehmen sollen, soll die unkontrollierte und illegale Verbreitung dieser "großen Killer" verhindern. Kleine Waffen sind billig, tragbar, langlebig und im allgemeinen leicht erhältlich. Daher können sie schneller erworben und leichter eingesetzt werden als traditionelles Kriegsgerät. Durch die Plünderung von staatlichen Waffenlagern oder durch illegalen Waffenhandel kann auch eine kleine Gruppe kräftig aufrüsten. Die kleinen Waffen sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen für die meisten Toten verantwortlich: Bis zu 90 Prozent aller Kriegsopfer werden durch sie getötet, die meisten der Opfer sind Frauen und Kinder. Immer öfter werden auch Kinder zum Gebrauch dieser "kinderleicht zu bedienenden" Waffen gezwungen. In potenziellen Konfliktgebieten stellen Kleinwaffen daher eine große Gefahr dar. Der Handel mit Kleinwaffen blieb bisher jedoch weitgehend unreguliert. Die internationalen Abkommen beziehen sich auf die Massenvernichtungswaffen (Atomare, biologische und chemische Waffen - ABC-Waffen) oder konventionelle Waffen der Streitkräfte, wie schwere Geschütze, Panzer, Kampfflugzeuge usw. Das OSZE-Abkommen ist die erste konkrete internationale Initiative zur Eindämmung dieser so blutigen Waffenkategorie. Die OSZE-Staaten wollen nun die "maßlose und destabilisierende Anhäufung" und die "unkontrollierte Verbreitung von Kleinwaffen" gezielt bekämpfen. Dafür wurden neben der innerstaatlichen Kontrolle über die Produktion auch Kriterien zur Ausfuhrkontrolle, für mehr Transparenz des Außenhandels von Kleinwaffen sowie die Kriterien für die Absicherung von Lagern festgelegt. Damit sollen der illegale Waffenhandel bekämpft und der Export in Länder, wo die Waffen zu Menschenrechtsverletzungen oder für eine Bedrohung der nationalen Sicherheit anderer Länder verwendet könnten, verhindert werden. Die Kriterien, die bei der geplanten Ausfuhr von Kleinwaffen berücksichtigt werden müssen, lassen jedoch breiten Spielraum zur Auslegung zu. So müssen etwa auch die "legitimen Sicherheitsbedürfnisse des Empfängerlandes" berücksichtigt werden. Die Regierungen der Mitgliedsländer der OSZE haben sich damit weiten Spielraum zur Interpretation offen gelassen, meinen Beobachter. Noch gibt es keine international vereinbarte Definition für Kleinwaffen und leichte Waffen. Für das OSZE-Dokument werden unter Kleinwaffen "Waffen, die für die Verwendung durch den einzelnen Angehörigen der Streitkräfte oder Sicherheitskräfte gedacht sind. Dazu gehören Revolver und Selbstladepistolen, Gewehre und Karabiner, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und leichte Maschinengewehre". Leichte Waffen werden als Waffen definiert, die "für die Verwendung durch mehrere Angehörige der Streitkräfte oder Sicherheitskräfte gedacht sind, die als Mannschaft zusammenarbeiten. Sie umfassen schwere Maschinengewehre, leichte, unter dem Lauf angebrachte sowie schwere Granatenabschussgeräte, tragbare Flugabwehrkanonen, tragbare Panzerabwehrkanonen, Leichtgeschütze, tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und -raketensysteme, tragbare Abschussgeräte für Flugabwehrraketensysteme und Mörser mit einem Kaliber von unter 100 mm". (APA)