Besorgte Österreicherinnen und Österreicher, die im Zusammenhang mit "Handymasten" um ihre Gesundheit fürchten, können sich freuen: In Deutschland erging jetzt ein Gerichtsurteil, das nach Ansicht von Anwälten auch für Österreich große Brisanz hat. Das deutsche Gericht verbot den Betrieb einer Mobilfunkanlage in einem Kirchturm. Auch in Österreich haben zahlreiche Pfarren gegen Bezahlung ihre Kirchtürme den Handybetreibern zur Verfügung gestellt. Das brisante Urteil erging vom Landgericht Frankfurt. 38 Anrainer der evangelischen Kreuzkirche in Oberursel-Bommersheim hatten sowohl gegen die dortige Pfarre als auch gegen den Handynetzbetreiber Unterlassungsklage eingebracht, weil im "Glockenturm" eine "Mobilfunkbasis-Station" installiert war. Die Anrainer befürchten "erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Langzeitschäden" durch die Mobilfunkanlage. Das Gericht hat in der Folge auf dem Weg einer "einstweiligen Verfügung" verboten, dass die Mobilfunkanlage im Glockenturm der Kreuzkirche weiter in Betrieb gehalten wird. In der Begründung sagte das Gericht unter anderem: "Die Kläger haben in der für das Eilverfahren erforderlichen Weise glaubhaft gemacht, dass von der im Kirchturm installierten Anlage der Beklagten gepulste Hochfrequenzstrahlungen ausgehen, die eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Kläger begründen". Dies sei in einem Gutachten festgestellt worden, in dem es als "wahrscheinlich" angesehen wird, "dass modulierte elektromagnetische Felder, die von Mobiltelefonen und Sendeanlagen ausgehen, bei einem Menschen gesundheitliche Störungen verursachen". In Österreich sorgen die Handymasten seit langem für heftige Diskussionen, bundesweit dürfte es bereits rund 600 Initiativen - meist von Anrainern - geben, die sich gegen die Mobilfunkanlagen wehren. Der Linzer Rechtsanwalt Johannes Hintermayr vertritt eine Reihe solcher Anrainer, er ist es auch, der in dem jetzigen Urteil aus Deutschland weit reichende Relevanz auch für die österreichische Situation sieht. Hintermayr: "Das deutsche und das österreichische Rechtssystem sind in dieser Frage praktisch identisch, man kann die Verhältnisse fast eins zu eins übertragen". Es sei jetzt nur eine Frage der Zeit, bis auch in Österreich ein Anrainer oder eine Gruppe - mit Hinweise auf die deutsche Entscheidung und das dortige Gutachten - Klage gegen eine Pfarre und einen Mobilfunkbetreiber einbringen, um den Betrieb einer Anlage in einem Kirchturm untersagen zu lassen. "Ich bin jederzeit bereit, so eine Klage übernehmen", so Hintermayr. Genaue Zahlen, in wie vielen Kirchtürmen in Österreich es Mobilfunkanlagen gibt, liegt nicht vor, man rechnet aber mit Dutzenden. Dem Vernehmen nach bekommt - etwa in Oberösterreich - eine Pfarre pro Jahr rund 40.000 Schilling dafür, dass sie das "Innere" des Kirchturms für eine Handyanlage zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist, dass der Mobilfunkbetreiber eine Reihe von Auflagen erfüllt und der Pfarrgemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmt. (APA)