Wien - Studenten können ihre Stimme bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) künftig auch per Mausklick abgeben. Auf Antrag von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) hat der Ministerrat am Mittwoch die Möglichkeit einer elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen zur Studentenvertretung beschlossen. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird die ÖH-Wahl 2001 an der Wirtschaftsuniversität Wien bereits mittels e-voting durchgeführt, hieß es in einer Aussendung des Bildungsministeriums. Weitere Änderungen im Hochschülerschaftsgesetz betreffen die genauere Regelung des sogenannten "konstruktiven Misstrauensvotums" gegen Vorsitzende, die Reduzierung der Funktionärsposten bei der Studienvertretung an den Akademien (Studiengangs- statt Jahrgangssprecher) und die Einschränkung der Delegationsmöglichkeit an die Bundesvertretung. Außerdem beschloss der Ministerrat in Novellen zum Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) und zum Kunstuniversitäten-Organisationsgesetzes (KUOG), dass die Hochschulen künftig Universitäts-Lehrgänge im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit durchführen können. Zu einer Vereinfachung kommt es bei der Bestellung von Ersatzkräften für frei gestellte oder beurlaubte Vertragsprofessoren. Weiters dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter, die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit an den Unis arbeiten, in Zukunft auch Lehrveranstaltungen abhalten, womit die Beschränkung auf eine reine Forschungstätigkeit beseitigt wird. Jungärzte, die ihre Ausbildung an einer Universitätsklinik absolvieren, aber keine wissenschaftliche Laufbahn anstreben, müssen weiters künftig nicht mehr als Assistenten angestellt werden. Damit sollen sie von Aufgaben in Lehre und Forschung entlastet werden. (APA)