Wien - Bei der umstrittenen Rückvergütung der Getränkesteuer zeichnet sich nach Einschätzung des Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, eine "typisch österreichische Lösung" ab. Viele kleinere Gemeinden planten, den betroffenen Wirten die Hälfte der laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zu Unrecht einkassierten Steuer zurückzuerstatten. Für größere Gemeinden sei allerdings eine solche Lösung zu teuer, so Hübner. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will noch im Dezember entscheiden, ob das von acht der neun Bundesländer erlassene Bereicherungsverbot, das eine solche Rückzahlung unterbinden soll, verfassungskonform ist. Dabei geht es um Rückforderungen von rund 16 Mrd. Schilling (1,16 Mrd. Euro). Hübner sagte, er könne sich aus rechtlicher Sicht vom VfGH keine andere Entscheidung als eine Aufhebung dieser Gesetze vorstellen. Schließlich hätte seine Kammer schon seit 1996 darauf hingewiesen, dass die Steuer EU-rechtswidrig sei. Sollte das Bereicherungsverbot stehen bleiben, würden jene Wirte profitieren, die die Steuer verweigert hatten. In Juristenkreisen wird hingegen vermutet, dass der VfGH auf eine Aufhebung verzichten könnte, um ein finanzielles Fiasko für die Gemeinden zu vermeiden. Das Theater um die Getränkesteuer hat laut Hübner bereits bis zu einer Mrd. S an Verfahrenskosten verursacht, weil jeder Kläger den gesamten Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten mitmachen muss. Hübner fordert deshalb, das bei sich abzeichnenden Massenbeschwerden ein Verfahrensstopp verhängt wird. Sinnlose Schenkungen

Trotz der Erhöhung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer am 1. Jänner 2001 warnt Hübner davor, noch bis Jahresende eine Schenkung vorzunehmen. Dieser "Run auf die Notare" lasse den Zinseffekt außer Acht, wenn eine Schenkung und damit auch die Steuer um Jahre vorgezogen wird. Viele Leute werden bereits im Februar die Schenkung bedauern. (ef, DER STANDARD, Printausgabe 30.11.2000)