Der Geistliche soll einem 17-jährigen Burschen die Hose geöffnet und berührt haben. Der junge Mann wollte eigenen Angaben zufolge nicht weiter mitmachen und wehrte sich. Anschließend zeigte er den Geistlichen an. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren kam der Pfarrer mit der Mindeststrafe in der Höhe von sechs Monaten bedingt davon. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Angeklagte schon genug damit gestraft sei, dass er in seiner Pfarre nicht mehr tätig sein kann. Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein.
Keine Stellungnahme der Diözese
Seitens des Generalvikars der Diözese Graz-Seckau, Helmut Burkhard, hieß es, dass es "zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Stellungnahme" gebe. Die bereits früher ausgesprochene Beurlaubung des Pfarrers bleibe jedoch bis zur endgültigen Klärung aufrecht. (APA)