Benedikt Sauer

Innsbruck/Wien - "Das Schlachten einer ganzen Herde von Rindern aufgrund eines einzigen BSE-Falls macht rein fachlich keinen Sinn." Tirols Landesveterinärdirektor Eduard Wallnöfer spricht sich im STANDARD-Gespräch gegen das Töten eines ganzen Rinderbestandes aus, wie dies nun auch in Bayern geschieht.

"Das Schlachten aller Rinder eines Bauern geschieht nur aus Image-Gründen", so Wallnöfer. BSE sei keine ansteckende Krankheit, es würde genügen, das eine erkrankte Tier aus dem Stall zu entfernen, sagt der langjährige Tierarzt. Der Veterinärdirektor verweist auch auf die BSE-Fälle in der Schweiz: "Zu 95 Prozent waren das Einzelfälle, wo ein Tier in einem Stall erkrankt ist, maximal zwei."

Wenig Sinn sieht Wallnöfer auch in einer Versicherung für Bauern gegen BSE. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hatte am Donnerstag auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Frage stellt sich hierzulande, da manche heimischen Bauern mit Sorge dem Beginn der flächendeckenden BSE-Tests mit Jahreswechsel entgegensehen. "Die Tiere", argumentiert Wallnöfer gegen eine Versicherung, "haben ja deutlich an Wert verloren." Für eine besonders gute Kalbin seien maximal 18.000 Schilling zu zahlen, "gleich viel wie 1950". Rinder zwischen drei und fünf Jahren brächten dem Bauern zwischen 5000 und 6000 Schilling. Außerdem hätte der Bauer derzeit einen Anspruch, den Verlust der Tiere ersetzt zu erhalten.

Leichte Entwarnung kommt vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft in Wien. Bei den Kontrollen von Futtermitteln für Rinder sei heuer in keinem einzigen Fall eine Beimengung von Tiermehl festgestellt worden, sagt Generaldirektor Arnold Köchl. An die 70 Proben seien gezogen worden. Entdeckt wurden laut Köchl lediglich sehr geringe Spuren von Tiermehlrückständen "deutlich unterhalb" der bisher für unbedenklich erklärten Grenze von 0,5 Prozent.

Köchl führt diese geringen Kontaminationen auf das Verwenden derselben Mischanlage für die Produktion von Rinderfutter und von Schweine- und Geflügelfutter zurück. Bei Letzteren ist Tiermehl erst ab 1. Jänner 2001 verboten. Das vorerst sechsmonatige Verbot ist eine Vorsichtsmaßnahme auch aufgrund dieser Produktionsverfahren. Für Köchl ist es denkbar, dass künftig getrennte Produktionsschienen verpflichtend werden.