Unter dem Titel "Soziale Treffesicherheit" beschloss die schwarz-blaue Regierung im Vorjahr ein ganzes Paket von "Sparmassnahmen" Wie sich diese speziell auf Frauen auswirken, schildert Lydia Ninz in einer Kurzserie. Teil ein befasste sich mit dem Wegfall der Gratiskrankenversicherung für Nicht-Mütter, Teil zwei mit der Kürzung der Familienzuschläge und Teil drei und Teil vier mit der Arbeitslosenversicherung. Auch diesmal müssen wir noch beim Thema Arbeitlosenversicherung bleiben Auf Anna N. kommt neben der verlängerten Saison, die sie teilweise ja selbst bezahlen muss, noch eine Verschärfung zu. Sie, die saisonbedingt ja mindestens zweimal im Jahr in die "Arbeitslose" gehen muss, muss in Zukunft aufpassen, dass sie zwischen den Phasen ihrer Arbeitslosigkeit mindestens sieben Monate (oder 28 Wochen) lang beschäftigt ist. Sonst kriegt sie danach kein Arbeitslosengeld mehr. Bisher reichte es, dazwischen sechseinhalb Monate (26 Wochen) angestellt zu sein, um einen neuerlichen Anspruch aufs Arbeitslosengeld zu haben. Bestraft wird unfreiwillige Flexibilität Achtung! Bei dieser Verschärfung geht es nicht ums erste Mal Arbeitslosengeld, denn das setzt nach wie vor voraus, dass jemand in den letzten zwei Jahren mindestens 52 Wochen lang gearbeitet hat und arbeitslosenversichert war. Nein, hier geht es um alle Menschen, die ein zweites oder drittes Mal arbeitslos werden. Alle Gruppen von Menschen, die entweder branchenbedingt (wie Anna N.) oder wegen ihrer Lebensumstände keine durchgehenden Berufslaufbahnen haben können, sondern immer wieder auch Phasen der Arbeitslosigkeit dazwischen haben, sind von dieser verschärften Voraussetzung für ein neuerliches Arbeitslosengeld besonders betroffen, darunter auch viele Frauen und Mütter. Negativ betroffen sind vor allem auch jene Frauen, die wegen zur kurzer Arbeitsverhältnisse auch keine Notstandshilfe bekommen, weil ihr Partner zuviel verdient. Natürlich ist es das offenkundige Ziel, mit diesen strengeren Voraussetzung für neuerliches Arbeitslosengeld Millionen einzusparen. Schließlich wurde diese Maßnahme erst beschossen, als die ursprünglich geplante vierwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes bei befristeten Verträgen und einvernehmlichen Kündigungen geplatzt ist. Treffen wird diese Verschärfung jedenfalls vor allem auch Menschen, die – unfreiwillig oder nicht – öfters ihre Jobs wechseln. Anders gesagt: Gestraft werden Menschen, die flexibel sind. Irgendwie pervers, wenn frau bedenkt, dass die Dynamik am Arbeitsmarkt ja ständig steigt, ohne dass die ArbeitnehmerInnen dafür verantwortlich sind. Doch gerade sie sind es, die notfalls draufzahlen müssen. Und das, obwohl die Kassa der Arbeitslosenversicherung ja übervoll ist und heuer (2001) einen Überschuss von fünf Milliarden Schilling machen wird (der aber von der Regierung sofort eingestreift wird, zwecks Budgetsanierung) Ausweg Darauf achten, dass frau sich mindestens sieben Monate lang in Arbeit hält. Kurz vor Weihnachten hat Wirtschaftsminister Martin Bartenstein rasch noch einen Erlass weggeschickt, mit einer bösen Überraschung für NotstandshilfebezieherInnen, die bekanntlich nicht zu den Reichsten zählen. (Fortsetzung folgt)