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Tallinn - Lebensmittel, die mit Natriumbenzoat und Kaliumsorbat haltbar gemacht werden, sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Dies gilt vor allem dann, wenn sie, wie kohlensäurehaltige Getränke, literweise genossen werden. Dies belegt eine Studie von ForscherInnen der Technischen Universität Tallinn und des Instituts für chemische und biologische Physik in Tallinn. Haltbarkeit für Käse, Wurst und Getränke Mit Kaliumsorbat werden Käse (an der Oberfläche), Fleisch- und Wurstwaren sowie Getränke behandelt, um sie haltbar zu machen. Natriumbenzoat ist ein antimikrobielles Konservierungsmittel, das vor allem für Getränke verwendet wird. Wieviel von diesen Konservierungsmitteln jeweils verwendet werden darf, variiert von Land zu Land. Die Tallinner ForscherInnen zeigen in ihrer Untersuchung auch, dass die europäischen Bestimmungen laxer sind als die alten sowjetischen. Vergleichende Experimente Um die Giftigkeit der beiden Substanzen zu testen, führten die ForscherInnen Experimente durch, in denen die Wirkung von Natriumbenzoat und Kaliumsorbat auf Photobakterien, Aufgusstierchen (Infusorien), Krebstiere und grüne Mikroalgen getestet wurden. Die erhaltenen Daten verglichen sie mit Daten aus der Literatur, die die Wirkung auf Säugetiere (Ratten, Mäuse, Kaninchen und Hunde) belegen. Bei den Photobakterien erwies sich das Benzoat als zehnmal giftiger als das Sorbat, bei den Algen war es zweimal so giftig und bei den Säugetieren war es viermal so giftig wie Kaliumsorbat. Nur bei den Aufgusstierchen war das Sorbat zwei- bis viermal giftiger als das Benzoat. ForscherInnen wollen wieder alte sowjetische Standards Als die für den Menschen maximal zuträglichen Tagesmengen dieser beiden Konservierungsstoffe festgelegt wurden, trug man der unterschiedlichen Schädlichkeit durchaus Rechnung: Für Benzoat liegt die Höchstmenge bei 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und für Sorbat bei 25 Milligramm pro Killogramm Körpergewicht. Die zulässigen Höchstwerte in Nahrungsmitteln sind nach EU-Normen für beide Konservierungsstoffe gleich, nämlich nicht mehr als 2000 Milligramm pro Kilogramm des betreffenden Lebensmittels. Geht mensch davon aus, dass die Höchstwerte von der Nahrungsmittelindustrie auch ausgenutzt werden, dann hat man nach dem Genuss von einem Liter kohlensäurehaltigem Getränk und einer Mahlzeit aus Käse und mayonnaisehaltigen Salaten die für den Menschen zuträgliche Höchstmenge mehrfach überschritten, wenn mensch die EU-Normen zugrundelegt. Vor einiger Zeit hat Estland die Standards der Europäischen Union übernommen und sich von den alten sowjetischen Richtlinien verabschiedet. Diese aber waren sehr viel strenger. Hier durfte die zulässige Konzentration der beiden Konservierungsstoffe in Lebensmitteln 1000 Milligramm pro Lebensmittel-Kilogramm nicht übersteigen. Die Tallinner ForscherInnen empfehlen daher für Estland eine Rückkehr zu den Konservierungsmittelbestimmungen der alten Sowjetunion. (pte)