Kohlensäurehaltige Getränke können Ihre Gesundheit gefährden
EU-Bestimmungen vermutlich zu lax
Tallinn - Lebensmittel, die mit Natriumbenzoat und Kaliumsorbat haltbar gemacht werden, sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Dies gilt
vor allem dann, wenn sie, wie kohlensäurehaltige Getränke, literweise
genossen werden. Dies belegt eine Studie von ForscherInnen der Technischen
Universität Tallinn und des Instituts für chemische und biologische Physik
in Tallinn.
Haltbarkeit für Käse, Wurst und Getränke
Mit Kaliumsorbat werden Käse (an der Oberfläche), Fleisch- und Wurstwaren
sowie Getränke behandelt, um sie haltbar zu machen. Natriumbenzoat ist ein
antimikrobielles Konservierungsmittel, das vor allem für Getränke verwendet
wird. Wieviel von diesen Konservierungsmitteln jeweils verwendet werden
darf, variiert von Land zu Land. Die Tallinner ForscherInnen zeigen in ihrer
Untersuchung auch, dass die europäischen Bestimmungen laxer sind als die
alten sowjetischen.
Vergleichende Experimente
Um die Giftigkeit der beiden Substanzen zu testen, führten die ForscherInnen
Experimente durch, in denen die Wirkung von Natriumbenzoat und Kaliumsorbat
auf Photobakterien, Aufgusstierchen (Infusorien), Krebstiere und grüne
Mikroalgen getestet wurden. Die erhaltenen Daten verglichen sie mit Daten
aus der Literatur, die die Wirkung auf Säugetiere (Ratten, Mäuse, Kaninchen
und Hunde) belegen. Bei den Photobakterien erwies sich das Benzoat als
zehnmal giftiger als das Sorbat, bei den Algen war es zweimal so giftig und
bei den Säugetieren war es viermal so giftig wie Kaliumsorbat. Nur bei den
Aufgusstierchen war das Sorbat zwei- bis viermal giftiger als das Benzoat.
ForscherInnen wollen wieder alte sowjetische Standards
Als die für den Menschen maximal zuträglichen Tagesmengen dieser beiden
Konservierungsstoffe festgelegt wurden, trug man der unterschiedlichen
Schädlichkeit durchaus Rechnung: Für Benzoat liegt die Höchstmenge bei 5
Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und für Sorbat bei 25 Milligramm pro
Killogramm Körpergewicht. Die zulässigen Höchstwerte in Nahrungsmitteln
sind nach EU-Normen für beide Konservierungsstoffe gleich, nämlich nicht
mehr als 2000 Milligramm pro Kilogramm des betreffenden Lebensmittels. Geht
mensch davon aus, dass die Höchstwerte von der Nahrungsmittelindustrie auch
ausgenutzt werden, dann hat man nach dem Genuss von einem Liter
kohlensäurehaltigem Getränk und einer Mahlzeit aus Käse und
mayonnaisehaltigen Salaten die für den Menschen zuträgliche Höchstmenge
mehrfach überschritten, wenn mensch die EU-Normen zugrundelegt.
Vor einiger Zeit hat Estland die Standards der Europäischen Union
übernommen und sich von den alten sowjetischen Richtlinien verabschiedet.
Diese aber waren sehr viel strenger. Hier durfte die zulässige
Konzentration der beiden Konservierungsstoffe in Lebensmitteln 1000
Milligramm pro Lebensmittel-Kilogramm nicht übersteigen. Die Tallinner
ForscherInnen empfehlen daher für Estland eine Rückkehr zu den
Konservierungsmittelbestimmungen der alten Sowjetunion. (pte)