Wien - Am 6. Jänner 1998 wurde die 0,5-Promille-Grenze für die österreichischen Autofahrer Gesetz. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zog deswegen drei Jahre nach der Einführung Bilanz: Aktuelle Statistiken, die vom Kuratorium ausgewertet wurden, haben bewiesen, dass mit 0,5 Promille Leben gerettet und die Alkoholunfälle dezimiert werden können. Im einem Vergleichszeitraum Jänner 1995 bis Oktober 1997 und Jänner 1998 bis Oktober 2000 - also knapp drei Jahre vor und nach Einführung der Regelung - sei der Anteil der Alkoholunfälle an den Gesamtunfällen um 9,4 Prozent gesunken, so die KfV-Statistik. Auch die Unfälle wurden dazu gezählt, bei denen seit der Gesetzesregelung beteiligte Lenker Werte zwischen 0,5 und 0,79 Promille aufwiesen und verstärkt Alkomat-Tests durchgeführt wurden. Sechs Prozent sind Unfälle bei 0,5 und 0,79 Promille Unfälle, bei denen den Lenkern zwischen 0,5 und 0,79 Promille im Blut nachgewiesen werden, machen etwa sechs Prozent aller Alkoholunfälle aus. Auch Oberst Franz Stockinger, Abteilungskommandant der Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion Wien, bemerkte: "Die Praxis hat gezeigt, dass Regelung ihre Wirkung nicht verfehlt. Auf den Straßen werden weniger alkoholisierte Lenker angetroffen." Ebenso die wöchentlich durchgeführten Planquadrate würden zu einer gewissen Sensibilisierung unter den Autofahrern führen, so Stockinger. Alkohol am Steuer sei kein Kavaliersdelikt mehr, meinte der Oberst. "Die Leute genieren sich richtig dafür, dass sie bei einer solchen Dummheit erwischt worden sind", sagte auch Bartl. Lücke im Gesetz: Statt Bestrafung lediglich Abmahnung Die Österreicher sind außerdem äußerst positiv gegenüber der derzeitigen Alkoholregelung eingestellt. Das zeigte eine aktuelle IFES-Umfrage, die im Auftrag des KfV durchgeführt wurde. Während 1997 nur 29 Prozent der Österreicher für eine 0,5 Promille-Grenze waren, sind es heute bereits 41 Prozent. Die Stimmung für 0,8 Promille habe sich dagegen drastisch gesenkt: 1997 wurden sie von 35 Prozent befürwortet, heute nur mehr von 13 Prozent. Die meisten (44 Prozent) wünschen sich sogar ein absolutes Alkoholverbot am Steuer, also 0,0 Promille. Trotzdem warnte Thann vor einer derzeit bestehenden Lücke im Gesetz: Derzeit sei es möglich, dass selbst bei Alkoholdelikten anstelle einer Bestrafung lediglich mit einer Abmahnung vorgegangen werden könne. "Das KfV fordert deswegen den Gesetzgeber auf, diesen - durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes entstandenen - Zustand so rasch wie möglich zu sanieren", so der KfV-Direktor.