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Wien - Voraussichtlich im März wird die neue Universaldienstverordnung der Post in Kraft treten, kündigte Ministerin Monika Forstinger am Sonntag in einer Aussendung an. Damit solle der Handlungsspielraum der Post erhöht, gleichzeitig aber das bestehende Service und die Qualität bei den Universaldiensten sichergestellt und die Versorgung des ländlichen Raumes verbessert werden. Die 1995 in die "PTA-Holding" umgewandelte Post ist durch das Postgesetz aus dem Jahre 1998 verpflichtet, die sogenannten "Universaldienste" zu erbringen. Darunter versteht man die Zustellung von Briefen und Pakteten in gesicherten Laufzeiten. Bei 85 Prozent aller Sendungen erfolge die Zustellung innerhalb des Aufgabetags und einem Zustellungstag. Immerhin 95 Prozent aller Sendungen würden innerhalb des Aufgabetags und zwei Folgetagen zugestellt. Daran solle sich auch durch die neue Universaldienstverordnung nichts ändern, sagte Forstinger. "Angestrebt wird durch die neue Verordnung allerdings eine noch bessere Versorgung des ländlichen Raumes." So werde besonderer Wert darauf gelegt, dass bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern für zwei Drittel der Bevölkerung die Erreichbarkeit der "Post-Geschäftsstellen" innerhalb von 15 Gehminuten gegeben sei. Bisher erreiche man hier nach Auskunft der Post ungefähr 63 Prozent. Geschäftsstellenkonzept bis Jänner 2001 Die flächendeckende Versorgung mit den Universaldiensten werde durch die Verordnung sichergestellt - aber: "Wie das die Post erreicht, bleibt ihrer Kreativität überlassen, wodurch sich der Handlungsspielraum für das Management erhöht", so Forstinger. Die Post müsse bis zum Jänner 2001 ein entsprechendes Geschäftsstellenkonzept vorlegen, aus dem hervorgehen soll, wie die Umstrukturierungen erfolgen werden, bei gleichzeitiger Erfüllung und Aufrechterhaltung der Universaldienststandards. Um "etwaigen Vermutungen nach Preissteigerungen zuvor zu kommen", wies Forstinger darauf hin, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Überprüfung der Kosten bei den sogenannten "reservierten Diensten" zuständig sei. Diese Überprüfung finde nach EU-Richtlinien statt, weshalb hier kein wesentliche Spielraum nach oben gegeben sei. (APA)