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Wien (APA) - Sozialminister Herbert Haupt (F) wendet sich in der Kindergeld-Frage vehement gegen das am Montag präsentierte Modell seines Parteikollegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Vor dem Ministerrat meinte Haupt am Dienstag, er halte den Grasser-Vorschlag für verfassungswidrig. Damit bezieht sich Haupt in erster Linie auf die Zuverdienstgrenze, die in einem Experten-Gutachten als nicht verfassungskonform bezeichnet werde. Der Sozialminister hat nun Grasser dieses Gutachten übergeben und ist "guten Mutes, dass der Finanzminister seine Meinung revidieren wird". Haupt selbst spricht sich nun für ein "Kindergeld für alle ohne Schlechterstellung für Alleinerzieherinnen" aus. Seiner Ansicht nach sind dafür auch die finanziellen Ressourcen vorhanden. Wie das Modell dann im Detail aussehen soll, bedürfe allerdings noch Verhandlungen, erklärte der Sozialminister. Grasser hatt sich am Montag für eine Zuverdienstgrenze von rund 21.000 Schilling monatlich beim Kindergeld ausgesprochen. In Anlehnung an das Regierungsübereinkommen sollte die Gewährung des Kindergeldes in den ersten beiden Jahren auf das Einkommen der Frau abgestellt werden, im dritten Jahr auf jenes des Mannes. Bei Alleinerzieherinnen soll deren Einkommen alle drei Jahre herangezogen werden, hatte der Finanzminister vorgeschlagen. (APA)