Wien - Mit Jahresbeginn wurden die Richtsätze der Wiener Sozialhilfe durch Verordnung der Landesregierung erhöht. Die "Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" betragen in Wien nun z.B. für Alleinunterstützte 5.220 S (379 Euro) gegenüber bisher 5.142 S, bei Familien für den Hauptunterstützten 5.089 S (bisher 5.014 S), für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe 2.614 S (bisher 2.575 S). Reichen die finanziellen Mittel des Richtsatzes für den Lebensunterhalt nicht aus, sieht das Sozialhilfegesetz z.B. bei erwerbsunfähigen Dauersozialhilfebeziehern Zuschläge für Unterkunft, Hausrat, Bekleidung und Beheizung vor: 2.901 S für Alleinunterstützte oder für Hauptunterstützte im Familienverband 3.883 S. Die Verordnung enthält auch Angaben über die Mietbeihilfe im Sozialhilfebereich. Diese Mietbeihilfe darf in der Regel 3.241 S für eine 50-Quadratmeter-Wohnung nicht überschreiten bzw. gestaffelt nach Wohnungsgröße bis zu 4.056 S für Wohnungen über 90 Quadratmeter erreichen. (APA)