Bern - Gut elf Jahre nach der so genannten "Fichenaffäre", bei der es um gravierende Verstöße der schweizerischen Geheimdienste gegen den Datenschutz ging, zieht der Bundesrat, die Regierung in Bern, einen formalen Schlussstrich. Am Mittwoch wurden der Bundesbeschluss über die Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft und die zugehörigen Verordnungen mit Wirkung vom 1. März aufgehoben. Der eidgenössische Sonderbeauftragte für Staatschutzakten hatte bereits 1996 seinen Schlussbericht veröffentlicht. Anschließend wurden die Akten, die nicht der Bundesanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung überlassen wurden, dem Bundesarchiv einverleibt. Zu diesem Zeitpunkt waren noch einige Beschwerden hängig; nun sind die letzten erledigt. Mit dem Bundesbeschluss werden auch die zugehörigen Verordnungen aufgehoben. Das Archivierungsgesetz unterstellt die Staatsschutzakten einer fünfzigjährigen Schutzfrist. Die "Fichenaffäre" war mit dem Fall der ehemaligen freisinnigen Justizministerin Elisabeth Kopp geplatzt und mit der Publikation des Berichts der vom jetzigen Bundespräsidenten Moritz Leuenberger geleiteten Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vom November 1989 ins Rollen gekommen. Die PUK entdeckte bei ihren Untersuchungen in der zentralen Registratur der Bundespolizei 900.000 "Fichen". In der Folge demonstrierten aufgebrachte Bürger gegen den "Schnüffelstaat". Rund 300.000 Menschen beantragten Akteneinsicht. (APA/sda)