Nachdem die Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero mit ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Internet-Seite www.kinder.at der Wiener Online-Firma MediaClan in erste Instanz auf Grund eines Formfehlers abgeblitzt ist, will Anwalt Hans Georg Zeiner sich auf das eigentliche Thema - die Unterlassungsklage - konzentrieren. Ferrero werde innerhalb der nächsten 14 Tage über die weitere Vorgangsweise entschieden. Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf einstweilige Verfügung, der gemeinsam mit der Klage auf Unterlassung eingebracht wurde, abgewiesen, weil Ferrero Österreich keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass sie "Lizenznehmerin eines Markeninhabers" sei. Bei einem Rekurs gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Wien würde die Unterlassungsklage bis zur Entscheidung ruhen. "Darum geht es nicht, denn auf der Web-Site passiert ja vorerst nichts Böses", so Zeiner. Daher habe er dem Unternehmen geraten, sich auf die Entscheidung in der Sache zu konzentrieren. "Es geht doch um Eingriffe in ein Schutzrecht", so der Rechtanwalt. MediaClan-Anwalt Michael Pilz will die Zeit bis zum nächsten Schritt von Ferrero nützen, um die Möglichkeit einer Löschung der Ferrero-Marke zu prüfen. Sein Argument: "Das Wort Kinder ist nicht monopolisierbar." MediaClan hat vor rund 2 Jahren die Internet-Adresse "www.kinder.at" schützen lassen, um damit ein Portal für Kinder und Eltern einzurichten. Ferrero - Produzent von Süßwaren wie Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder Schokolade Überraschung, etc. - hat Ende November Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar. (APA)