Medien
Domainstreit um "kinder.at"
Einstweilige Verfügung gegen Mediaclan abgewiesen
Nachdem die Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero mit ihrem Antrag auf
einstweilige Verfügung gegen die Internet-Seite www.kinder.at
der Wiener Online-Firma MediaClan in erste Instanz auf
Grund eines Formfehlers abgeblitzt ist, will Anwalt Hans Georg Zeiner sich auf das eigentliche Thema - die
Unterlassungsklage - konzentrieren.
Ferrero
werde innerhalb der nächsten 14 Tage über die weitere Vorgangsweise
entschieden.
Das Handelsgericht Wien hat den Antrag auf einstweilige Verfügung, der gemeinsam mit der Klage auf Unterlassung
eingebracht wurde, abgewiesen, weil Ferrero Österreich keinen Nachweis dafür vorgelegt hat, dass sie "Lizenznehmerin
eines Markeninhabers" sei. Bei einem Rekurs gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Wien würde die
Unterlassungsklage bis zur Entscheidung ruhen. "Darum geht es nicht, denn auf der Web-Site passiert ja vorerst nichts
Böses", so Zeiner. Daher habe er dem Unternehmen geraten, sich auf die Entscheidung in der Sache zu konzentrieren. "Es
geht doch um Eingriffe in ein Schutzrecht", so der Rechtanwalt.
MediaClan-Anwalt Michael Pilz will die Zeit bis zum nächsten Schritt von Ferrero nützen, um die Möglichkeit einer Löschung
der Ferrero-Marke zu prüfen. Sein Argument: "Das Wort Kinder ist nicht monopolisierbar."
MediaClan hat vor rund 2 Jahren die Internet-Adresse "www.kinder.at" schützen lassen, um damit ein Portal für Kinder und
Eltern einzurichten. Ferrero - Produzent von Süßwaren wie Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder
Schokolade Überraschung, etc. - hat Ende November Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die
Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar. (APA)