Berlin/Paris - Trotz der in den USA eingereichten Klage von drei deutschen Hinterbliebenen des Concorde-Absturzes streben die meisten Angehörigen weiterhin einen Vergleich an. Die große Mehrheit der Angehörigen setze nach wie vor auf eine Einigung mit den für die Katastrophe verantwortlichen Unternehmen, sagte der Kölner Rechtsanwalt Gerhart Baum am Donnerstag in Berlin. Abschluss bis Februar Baum vertritt gemeinsam mit einer Reihe von Kollegen 95 Prozent der Hinterbliebenen der Absturzopfer. Die Aussichten auf einen Vergleich bezeichnete er als gut. Nach seinen Angaben sollte am kommenden Donnerstag eine weitere Verhandlungsrunde in Berlin stattfinden, mit einem Abschluss sei noch im Februar zu rechnen. Am Donnerstag soll auch eine Air-France-Concorde von Paris zu einem Militärstützpunkt in Südfrankreich fliegen, wo Tests auf dem Rollfeld stattfinden sollen. Baum betonte, den Hinterbliebenen-Anwälten liege bereits ein Angebot der verantwortlichen Firmen vor, das sich an US-Standards orientiere und vor allem einen Schmerzensgeldanspruch für seelisches Leid nach US-Recht berücksichtige. Solange Aussicht auf eine Einigung bestehe, werde im Interesse der Mandanten "keine Notwendigkeit gesehen, den riskanten, teuren, und langwierigen Weg einer Klage in den USA zu beschreiten". 113 Tote Bei dem Absturz des Überschallflugzeuges der französischen Fluggesellschaft Air France unmittelbar nach dem Start in Paris waren am 25. Juli vergangenen Jahres 113 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen 97 Deutsche. Die Angehörigen von drei deutschen Opfern hatten am Dienstag in New York eine Klage gegen Air France eingereicht. Darin fordern sie ein Schmerzensgeld in ungenannter Höhe. Zwischen vier und 50 Millionen Schilling Schmerzensgeld Nach Angaben ihres Berliner Anwaltes hoffen sie je nach Verwandtschaftsgrad auf 600.000 bis sieben Millionen Mark (306.775 Euro/4,22 Mill. S bis 3,58 Mill. Euro/49,2 Mill. S) Entschädigung. Zu den Beklagten gehören neben Air France auch die US-Firmen Continental Airlines, General Electric und Goodyear. Alle Concorde-Maschinen waren nach dem Absturz am 25. Juli mit einem Flugverbot belegt worden. Die Regierungen in London und Paris hatten jedoch wiederholt erklärt, sie wollten den verbleibenden zwölf Überschallflugzeugen nach der Klärung der Unfallursache und technischen Veränderungen wieder eine Flugerlaubnis erteilen. Schwachstellen Air France verfügt noch über fünf Maschinen, British Airways über sieben. Die bisherigen Untersuchungen zur Unfallursache ergaben, dass die in den sechziger Jahren konzipierten Überschallflugzeuge vor allem an den Reifen und den Tanks erhebliche Schwachstellen haben. (APA)