Straßburg - Der Europäische Bürgerbeauftragte Jacob Söderman hat die EU-Kommission aufgefordert, in ihren neuen Leitlinien für EU- Beamte das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu garantieren. In einer am Freitag in Straßburg veröffentlichten Erklärung kündigte Söderman an, er wolle zu diesem Thema möglicherweise selbst auf Grundlage der EU-Grundrechtecharta einen Bericht erarbeiten. Das in Artikel 11 der Charta garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung müsse auch für EU-Beamte gelten. Hintergrund für Södermans Vorstoß ist die Beschwerde des EU- Beamten Paul van Buitenen, Finanzkontrolleur in der Brüsseler Behörde. Er hatte im Dezember 1998 der Fraktion der Grünen im Europaparlament Unterlagen über Betrugsfälle, Missmanagement und Vetternwirtschaft in der EU-Kommission übergeben. Die Kommission unter Jacques Santer suspendierte den Niederländer daraufhin umgehend vom Dienst, trat dann aber später auf Grund des öffentlichen Drucks geschlossen zurück. endgültige Version noch dieses Jahr Van Buitenen hatte bei seiner Beschwerde geltend gemacht, er habe zu Unrecht einen Verweis erhalten und sei als Strafe von der Generaldirektion "Finanzkontrolle" in die Generaldirektion "Personal und Verwaltung" versetzt worden. Nach Auffassung Södermans verstieß das Verhalten der EU-Kommission gegenüber van Buitenen nicht gegen die geltenden Beamtenrichtlinien. Der Fall zeige jedoch, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für EU-Beamte in den Leitlinien der Kommission geregelt werden müsse. Darin sollten auch Regeln für den Fall aufgestellt werden, wenn Beamte schwerwiegende Missstände innerhalb der Kommission melden. Im vergangenen November hatte EU-Kommissar Neil Kinnock Pläne für eine Neuregelung interner Disziplinarverfahren und für die Meldung von schwerwiegenden Missständen bekannt gegeben. Die endgültige Version soll im laufenden Jahr verabschiedet werden. (APA/dpa)