Frankfurt/Main - Das Schweizer Vorgehen bei der Tötung von Rinderherden, in denen ein BSE-Fall aufgetreten ist, sollte nach Ansicht der bayerischen Regierung in Deutschland und auch in der ganzen EU übernommen werden. In Deutschland wird bisher die ganze Rinderherde getötet, in dem ein Fall von Rinderwahn nachgewiesen wurde. Das hat der BSE-Krisenstab am 25. November 2000 entschieden, als der erste Verdachtsfall bekannt geworden war. Dazu gehören die Staatssekretäre von Bundeslandwirtschafts- und Gesundheitsministerium und der zuständigen Länderministerien und Wissenschafter. Wenn das BSE-kranke Tier in einem anderen Betrieb geboren wurde, müssen die Amtsveterinäre im Einzelfall entscheiden, ob auch die Tötung der Ursprungsherde erforderlich ist. Wie eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums sagte, sind dabei die möglichen Ursachen der Ansteckung ausschlaggebend. Welches Rind wird beseitigt? Dagegen werden in der Schweiz seit Juli 1999 nur die Rinder beseitigt, die ein Jahr vor und ein Jahr nach der Geburt des an BSE erkrankten Tieres geboren worden sind, und zwar auf dem Hof, wo das betroffene Rind geboren und aufgezogen wurde. Seit Dezember 1996 hatte man alle Tiere eines von BSE betroffenen Bestandes getötet, sowohl die Herde, in der sich das infizierte Rind zuletzt befand, als auch die Herde, in der es geboren wurde. Der erste, Anfang November 1990 registrierte Fall von Rinderwahn in der Schweiz war zugleich der erste nicht importierte BSE-Fall auf dem europäischen Kontinent. Bis heute wurden 360 BSE-Fälle in der Schweiz entdeckt. (APA/AP)