Inland
Bundesasylamt-Mitarbeiterin durchwühlte Tasche einer Äthiopierin: Rechtwidrig
Unabhängiger Verwaltungssenat gab Antragstellerin recht
Wien - Eine Klarstellung zum Umgang mit Asylwerbern am Bundesasylamt hat auf Antrag von "Asyl in Not" der Unabhängige
Verwaltungssenat Wien vorgenommen: Er erklärte die Durchsuchung der Handtasche einer Äthiopierin im Wartezimmer des Amtes für
rechtswidrig. Eine Durchsuchung der Kleidung oder von "mitgeführten Behältnissen" von Asylwerbern sei nur während einer Vernehmung
erlaubt - und diese dürfe nur durch den zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesasylamtes geschehen.
Derartige Untersuchungen kommen laut "Asyl in Not" immer wieder vor, auch in Graz oder Eisenstadt und anderen Außenstellen des
Asylamtes. Bisher habe "unseres Wissens" dagegen noch niemand Beschwerde erhoben.
"Asyl in Not" schilderte am Montag in einer Aussendung den Fall: Frau L. aus Äthiopien wollte am 10. April 2000 im Bundesasylamt Wien einen
Asylantrag stellen. Die Vernehmung wurde verschoben, da der Dolmetscher nicht erschienen war. Frau L. füllte im Wartezimmer ein Formular
aus. Währenddessen durchsuchte die Schriftführerin ihre Handtasche, laut "Asyl in Not" "demütigend", "mit angewidertem Gesicht". Eine
Rechtsberaterin von "Asyl in Not" sah dies und bot Frau L. die rechtliche Vertretung an. Mit der Beschwerde an den UVS Wien war man
erfolgreich. (APA)