Wien - Eine Klarstellung zum Umgang mit Asylwerbern am Bundesasylamt hat auf Antrag von "Asyl in Not" der Unabhängige Verwaltungssenat Wien vorgenommen: Er erklärte die Durchsuchung der Handtasche einer Äthiopierin im Wartezimmer des Amtes für rechtswidrig. Eine Durchsuchung der Kleidung oder von "mitgeführten Behältnissen" von Asylwerbern sei nur während einer Vernehmung erlaubt - und diese dürfe nur durch den zur Entscheidung berufenen Organwalter des Bundesasylamtes geschehen. Derartige Untersuchungen kommen laut "Asyl in Not" immer wieder vor, auch in Graz oder Eisenstadt und anderen Außenstellen des Asylamtes. Bisher habe "unseres Wissens" dagegen noch niemand Beschwerde erhoben. "Asyl in Not" schilderte am Montag in einer Aussendung den Fall: Frau L. aus Äthiopien wollte am 10. April 2000 im Bundesasylamt Wien einen Asylantrag stellen. Die Vernehmung wurde verschoben, da der Dolmetscher nicht erschienen war. Frau L. füllte im Wartezimmer ein Formular aus. Währenddessen durchsuchte die Schriftführerin ihre Handtasche, laut "Asyl in Not" "demütigend", "mit angewidertem Gesicht". Eine Rechtsberaterin von "Asyl in Not" sah dies und bot Frau L. die rechtliche Vertretung an. Mit der Beschwerde an den UVS Wien war man erfolgreich. (APA)