Österreich
Causa Omofuma: Dritter Gutachter soll beigezogen werden
Konträre Meinungen ziehen Verfahren in die Länge
Wien/Korneuburg - Zum Tod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma soll ein drittes Gutachten eingeholt werden. Diese Entscheidung hat die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium gefällt, teilte der Sprecher des Landesgerichts, Wilhelm Tschugguel. Der diesbezügliche Antrag soll im Laufe dieser Woche eingebracht werden. Konträre Meinungen haben Verfahren bisher in die Länge gezogen
Omofuma war am 1. Mai 1999 im Zuge eines Fluges nach Sofia (Bulgarien) gestorben, nachdem ihm drei ihn begleitende Fremdenpolizisten mit einem Klebeband den Mund verschlossen hatten. Gegen die Beamten wird seither ermittelt. Konträre Meinungen von Gerichtsmedizinern haben dieses Verfahren bisher in die Länge gezogen.
Herzschwäche oder Erticken
Der bulgarische Gutachter Professor Stojcho Radanov machte in zwei Gutachten das Verschließen des Mundes sowie die Fesselung des Brustkorbes von Omofuma, durch die ein normales Atmen unmöglich gemacht worden sei, für den Tod des Schubhäftlings verantwortlich. Reiter hingegen hielt in einer ersten und zweiten Expertise auch eine Herzschwäche als Todesursache für möglich und betonte, dass ein Zusammenhang zwischen der Behandlung Omofumas durch die Beamten und seinem Ableben nicht zweifelsfrei hergestellt werden könne.
unterschiedlichen Schlüssen
Da die beiden Experten zu derart unterschiedlichen Schlüssen kommen, entschloss sich die Staatsanwaltschaft jetzt zur Beiziehung eines weiteren Fachmanns. U-Richterin Carolin Rak wird sich wohl um eine Kapazität aus dem deutschsprachigen Raum bemühen, wobei sich eine gewisse Distanz zu Wien als zweckmäßig erweisen würde. Tschugguel geht daher davon aus, dass man sich an einen Gerichtsmediziner aus Westösterreich, Deutschland oder der Schweiz wenden wird.
Experten ausfindig machen
Seiner Einschätzung nach wird es zwei bis drei Wochen dauern, um entsprechende Kontakte zu knüpfen und einen Experten ausfindig zu machen, der das Gutachten neben seinen aktuellen Verpflichtungen innerhalb einer "vertretbaren Zeit" erstellen kann. Tschugguel hofft, dass das dritte Gutachten in drei bis vier Monaten vorliegen wird. Der Tod Marcus Omofumas jährt sich am 1. Mai 2001 zum zweiten Mal.
Der Wiener Rechtsanwalt Farid Rifaat, der die drei Polizisten vertritt, sieht dem dritten Gutachten optimistisch entgegen: "Es wird das Gutachten Reiters bestätigen." Eine gerichtliche Klärung des Falles sei längst überfällig: "Die Leute wollen längst eine Entscheidung haben."
Anwalt der Angehörigen begrüßt Entscheidung
Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger, der die Hinterbliebenen von Marcus Omofuma vertritt, begrüßt die Beiziehung eines dritten Gutachters. Er plädiert dafür, dass der damit betraute Experte nicht in Österreich, sondern im Ausland gesucht wird. Nur so könne "jeder Anschein von Befangenheit" vermieden werden.
Der Verlauf des Vorverfahrens könnte sich noch um mindestens sechs Monate in die Länge ziehen, schätzt Zanger: "Die Erstellung der bisherigen Gutachten hat immer etwa ein halbes Jahr gedauert." Er geht davon aus, dass die Ausführungen von Stojcho Radanov bestätigt werden. (APA)