Inland
Tiroler Grüne verloren Rechtsstreit um Wahlplakat
Oberster Gerichtshof entschied zu Gunsten von Tirols oberstem Beamten
Innsbruck - Den Rechtsstreit rund um ein Wahlplakat der Tiroler Grünen aus dem Jahr 1999 hat der Oberste Gerichtshof nun zu Gunsten von Tirols oberstem Beamten, Landesamtsdirektor Hermann Arnold, entschieden. Arnold war damals wegen eines "Schwarzbaus" in Fulpmes im Stubaital unter Beschuss geraten. "Ich habe jemandem, der schwarz gebaut hat, eine rechtlich-korrekte Auskunft gegeben", betonte der Landesamtsdirektor. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Grüne Klubobmann Georg Willi sei nun, wie Arnold mitteilte, zu der Zahlung der gesamten Prozesskosten von etwa 80.000 und 90.000 Schilling verpflichtet. Es sei "nicht zulässig, Beamte in dieser Form anzuschütten, wenn sie rechtlich-korrekte Auskunft geben, wozu sie umfassend verpflichtet sind", erklärte Arnold. "Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb". Nach diesem Urteil seien nun alle Beamte erleichtert, die rechtlich korrekte Auskünfte erteilen.
Auf dem Plakat war die Aussage "Wollen Sie auch schwarz bauen? Rufen sie 0512/508/2100. Dr. Arnold gibt Tips! Ihr Landeshauptmann" zu lesen. Die von Arnold eingebrachte Klage auf Unterlassung war in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden. Arnold soll damals einem Bauherrn geraten haben, gegen einen negativen Bescheid zu berufen, wodurch das Verfahren in die Länge gezogen werde. (APA)