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Plakataktion der Stadt Hamburg zur Enttabuisierung von Sterben und Tod
Foto: APA/dpa
Wien - "Im Prinzip bin ich da aufgeschlossen. Das ist eine wichtige humanitäre Herausforderung." So reagiert Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein auf den Wunsch der Caritas nach einem Karenzanspruch für ArbeitnehmerInnen, die ihre sterbenden Eltern "aus dem Leben hinausbegleiten" wollen. Eine Forderung, die auch vom Theologen Paul Zulehner während des ÖVP-"Zukunftskongresses" Anfang Jänner in Alpbach erhoben wurde. Als Präsident der Kinderkrebshilfe sieht Bartenstein ebenso Handlungsbedarf für ArbeitnehmerInnen mit schwerkranken Kindern. Normalerweise gewähre der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub. Diese Möglichkeit sollte allen Betroffenen offen stehen. Eine Gesetzesänderung ist daher für ihn vorstellbar. Geklärt werden müsse aber die Frage nach der Befristung. "Das alles ist eine Aufgabe, der sich die Sozialpartner stellen sollten", sagt Bartenstein im STANDARD-Gespräch. Grenzen In der Wirtschaftskammer hält sich die Begeisterung dafür in Grenzen. Mehr Hospizarbeit: ja; ein Rechtsanspruch auf Karenz für die Sterbebegleitung Angehöriger: nein - "bei allem Respekt vor dem Thema", sagt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik. Er meint, dass die ÖsterreicherInnen ohnehin weniger als die Hälfte ihres Lebens im Erwerbsprozess stehen. Diese Phase dürfe nicht weiter verkürzt werden. "Weitere Ausnahmen können wir uns nicht leisten." Außerdem gebe es bestehende Regelungen, die durchaus sozial seien: So bekommen ArbeitnehmerInnen bis zu 14 Pflegetage im Jahr frei für die Betreuung von kranken Kindern und Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Seit 1993 gebe es überdies das Pflegegeld, mit dessen Hilfe Betreuung zugekauft werden kann. "Die bestehende Rechtslage ist nicht allzu schlecht", sagt Gleitsmann. (Martina Salomon, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20./21.01.2001)