Bild nicht mehr verfügbar.

APA
Wien - Österreich ist verpflichtet, bis 1. Juni 2001 einen nationalen Aktionsplan gegen die Armut im Land zu erarbeiten. Das war ein Ergebnis des EU-Gipfels in Nizza. Die Armutskonferenz erinnerte an diese Verpflichtung. Viele Staaten haben bereits mit der Ausarbeitung eines Planes gegen die Armut begonnen, erklärten die Vertreter der Armutskonferenz. Für Österreich werde langsam die Zeit knapp. Im Sozialministerium hieß es dazu, der nationale Aktionsplan gegen Armut und soziale Ausgrenzung solle bis Juni vorliegen. Der Startschuss dazu werde am Dienstag im Ministerrat erfolgen. Regierung hat sich nicht gemeldet Die Vertreter der Armutskonferenz wollen in die Gespräche darüber eingebunden werden. "Wir sind die ersten Ansprechpartner der Regierung, wenn es um die Erarbeitung eines derartigen Aktionsplanes geht. An uns wird auch die EU herantreten, um nach der Realisierung dieser Verpflichtung zu fragen. Die Regierung selbst hat sich bei uns noch nicht gemeldet", erklärte Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie Österreichs. In Kürze werden die Richtlinien der EU erwartet. In den nächsten Wochen müsste der Aktionsplan in den Ministerrat gehen, sonst könnte, so Schenk, der Termin 1. Juni nur schwer eingehalten werden. Vier Ziel gegen Armut Der Aktionsplan müsste vier Ziele anstreben: Die Lebenschancen müssten generell erhöht werden. Allen sollte der Zugang zu den Grundrechten und Grundgütern des Lebens offenstehen. Auch nicht die Schwächsten - die oft Kinder sind - dürften da ausgenommen sein. Armutsvermeidung müsste ein primäres nationales Ziel werden. Dort, wo Länder versuchen, Grundrechte für breite Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen, gebe es die geringste Armutsquote. Da wo es das reine Fürsorgeprinzip gibt, steige die Armutsquote drastisch an. Die Armutsbekämpfung müsse ernsthaft und einheitlich erfolgen. Es dürfe nicht zwischen "guten und bösen Armen" unterschieden werden. Bei der Erstellung eines derartigen Planes gegen die Armut, sollten auch die Armen selbst eine Stimme haben. EU verlangt Beteiligung der Betroffenen Das diesbezügliche Programm der EU selbst sei auf zehn Jahre angelegt, erklärte Werner Bachstein, Sozialreferent der Caritas Wien. Die nationalen Pläne, die bis zum 1. Juni ausgearbeitet sein sollen, haben einen Aktionsplan für zwei Jahre vorzusehen. "Konkret heißt das, Nationalstaaten haben die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zur politischen Priorität zur erklären. Die Beteiligung der Betroffenen und der NGO's ist erklärtes Ziel. Und die Aktionspläne werden alle zwei Jahre einer Prüfung ihres Zielerreichungsgrades unterzogen", erläuterte Bachstein. Es werde sich zeigen, ob Österreich "nur im Anstreben des Nulldefizits Musterschüler" sei, oder ob ihm auch die Bekämpfung der Armut, die immer größer werde, ernsthaft am Herzen liege, so die Vertreter der Armutskonferenz. Das müsse folgende Schritte nach sich ziehen: Rücknahme jener budgetären Maßnahmen, die Armut verstärken, etwa die Kürzung der Notstandshilfe, Sicherung der sozialen Grundrechte für alle und die Sicherung des Prinzips der Armutsbekämpfung auf allen politischen Ebenen. (APA)