Netzpolitik
Gefängnis für Email-Empfänger
Britisches Gesetz wird verschärft
London - Demnächst sollen britischen
Internetnutzern bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen - wenn sie ihre
Nachrichten verschlüsseln und sich weigern, den Behörden die erforderlichen
privaten Schlüssel auszuliefern. Über diese Folgen des angekündigten
Electronic Communication Bill berichtet die amerikanische Zeitschrift "The
Industry Standard". http://www.thestandard.net/articles/display/0,1449,5682,00.html
Gebe man einem Absender gar den Tip, dass er überwacht werde, soll der
Tippgeber sogar für fünf Jahre hinter Gitter, wie Caspar Bowden, Direktor
der Foundation for Information Policy Research erläutert. Darunter falle
auch die öffentliche Diskussion oder die Weitergabe der Information an die
Medien, sagt Bowden. "Nehmen Sie den Fall, dass jemand, der unter
Beobachtung steht, mir eine verschlüsselte Nachricht schickt, die nur von
dem Empfänger dechiffriert werden kann. Die Behörden treten auf mich zu und
sagen, dass sie jemanden überwachen, ohne zu sagen wen. Sie können nun all
meine privaten Schlüssel verlangen". Verweigere er dies, drohe ihm Gefängnis
für zwei Jahre.
"Ich kann mich nicht einmal an die Zeitungen richten, da mir sonst fünf
Jahre drohen. Ich kann mich nur an einen Gerichtshof wenden." Unklar sei, ob
auch die Methode der Steganografie unter das neue Gesetz falle. Dabei werden
Informationen beispielsweise in einer Multimediadatei wie einem Foto oder
einer Tondatei versteckt. Obwohl die Steganografie in dem Gesetz nicht
berücksichtigt sei, schließt Bowden nicht aus, dass die Behörden ihre
Befugnisse auch auf derartige Dateien ausdehnen. (pte/firstsurf)