Wien - "Neu, attraktiv, zielstrebig, ideenreich" - diese vier Attribute als Neuinterpretation des Wortes "Nazi" wird der FPÖ-Funktionär Reinhart Gaugg (47) nicht mehr los. Was im November 1993 als "harmloses Wortspiel" gedacht war, löste in Klagenfurt eine Regierungskrise aus, schlug nationale Wellen und führte zu internationalen Kommentaren über den "Nazi-Buchstabierer". Das Gerichtsverfahren gegen den damaligen Klagenfurter Vizebürgermeister und geschäftsführenden FPÖ-Landesobmann wurde eingestellt, die reservierte Haltung von SPÖ und Grünen gegen Gaugg blieb. Geboren am 17. Juli 1953 trat Gaugg nach der Handelsschule in die Bank für Kärnten und Steiermark ein, wo er 1979 Leiter der Privatkreditabteilung wurde, 1987 Zentralbetriebsratsvorsitzender (bis 1991). Von 1984 bis 1991 gehörte er dem Aufsichtsrat dieser Bank an. Parallel dazu verlief seine politische Karriere: 1989 bis 1991 Abgeordneter zum Kärntner Landtag, 1985 bis 1989 Mitglied des Gemeinderates Klagenfurt, 1991 bis 1997 Vizebürgermeister in Klagenfurt, 1990 bis 1992 Bundesparteiobmann-Stellvertreter der FPÖ, dann geschäftsführender Obmann der Kärntner FPÖ bis 1994, Bundesobamnn der FPÖ-Arbeitnehmer seit 1995, Vorstandsmitglied der Kärntner Arbeiterkammer seit 1997. Eine Halbierung der Arbeiterkammerumlage hat Gaugg schon 1994 verlangt, ein Jahr später machte er sich für einen Stopp aller Zahlungen der Arbeiterkammern für den ÖGB stark und drohte sogar mit einer Strafanzeige. Im Vorjahr vermutete er rechtswidrige Förderungen des ÖGB durch die früheren SPÖ-Sozialminister. Aufgefallen ist Gaugg auch durch einen Feldzug gegen den Regierungsbeauftragten für die EU-Osterweiterung, Erhard Busek (V). Dieser war für Gaugg eine "eklatante Fehlbesetzung". Im derzeit tagenden Euroteam-Untersuchungsausschuss vertritt Gaugg die FPÖ-Fraktion. Er kritisiert seit Ausschussbeginn, dass Bundeskanzleramt und Sozialministerium bei der Vergabe von Aufträgen an den SP-nahen Verein Euroteam fahrlässig vorgegangen seien und wirft der SPÖ "Freunderlwirtschaft" vor. Gaugg erwartet strafrechtliche Konsequenzen. Nun könnte Gaugg bei der Neubestellung des Präsidiums des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zu höheren Ehren kommen. (APA)