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Foto:Uwe Steinert/APA
Brüssel - Die EU-Kommission hat an eine weitere Verschärfung der Maßnahmen gegen die Rinderseuche BSE ins Gespräch gebracht. Als Folge davon könnte auch das beliebte T-Bone-Steak aus europäischer Rinderzucht von den Tellern verschwinden. Im Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der EU gebe es eine "klare Orientierung", das Rückgrat von Rindern als BSE-Risikomaterial anzusehen, sagte Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne am Dienstagabend vor dem Agrarausschuss des Europa-Parlaments. Sollten sich die Agrarminister diese Ansicht zu eigen machen, dürften auch keine T-Bone-Steaks aus europäischer Produktion mehr verkauft werden: Dieses Fleisch aus der Lende ist mit dem Knochen des Rückgrats verbunden. Ein Risiko sehen die EU-Fachleute in den so genannten Zwirbel-Ganglien, die kaum vom Rückgrat zu trennen seien. Frankreich hat den Verkauf von T-Bone-Steaks bereits verboten. Junge BSE-Tiere Als "besonders beunruhigend" bezeichnete Byrne vor dem Agrarausschuss die Tatsache, dass der BSE-Erreger auch in Rindern entdeckt wurde, die noch keine 30 Monate alt waren. Jüngere Tiere dürfen in der EU bisher auch ohne BSE-Test vermarktet werden. Die vereinzelten BSE-Funde bei jüngeren Schlachttieren werfen für den EU-Kommissar "die Frage auf, ob die Altersgrenze für BSE-Tests gesenkt werden sollte". Rückgang des Rindfleischverbrauchs Agrarkommissar Franz Fischler sagte den Parlamentariern, die EU-Kommission erwarte einen Rückgang des Rindfleischverbrauchs in diesem Jahr von rund zehn Prozent. Damit fänden innerhalb der EU etwa 750.000 Tonnen Rindfleisch keine Abnehmer mehr, die Exporte dürften Fischler zufolge um bis zu 350.000 Tonnen schrumpfen. Kosten für unschädliche Beseitigung Aus einem Absatzrückgang um 1,1 Millionen Tonnen errechnet sich nach früheren Angaben der Kommission, dass in diesem Jahr EU-weit etwa 3,3 Millionen Rinder zu viel geschlachtet werden. Fischler verteidigte vor diesem Hintergrund das Angebot der Kommission, für Ankauf und "unschädliche Beseitigung" von Rindern 70 Prozent der Kosten zu übernehmen. Tiermehlverbot verfrüht Als "verfrüht" bezeichnete der EU-Kommissar eine Entscheidung über ein dauerhaftes Verbot des Einsatzes von Tiermehl. Die Tiermehlfütterung sei vor allem deshalb vorläufig verboten worden, weil "die Mitgliedsstaaten nicht in der Lage waren, die Einhaltung des Verfütterungsverbots an Wiederkäuer zu garantieren". "Bei Schweinen und Geflügel sieht die Sache doch etwas anders aus", meinte Fischler. Wenn künftig alle Risikomaterialien aus der Nahrungskette entfernt würden, könnten nur Teile zu Tiermehl verarbeitet werden, die auch für die menschliche Ernährung zugelassen seien: "Wollen wir also, dass Menschen essen dürfen, was den Schweinen untersagt ist?" (APA/dpa)