Wien - Als "verfassungs- und menschenrechtswidrig" kritisiert der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) ÖVP-Überlegungen zur Einführung einer Studienplatzbewirtschaftung. Nach bereits vorliegenden Plänen für das Medizinstudium hat ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek gegenüber der "Presse" (Freitag-Ausgabe) für das "Andenken" einer Studienplatzbewirtschaftung bei allen Studien plädiert. In einem solchen System würde die Zahl der Studenten in einem Fach auf die im Erwerbsleben benötigten Absolventen abgestimmt. Laut Brinek würden im Medizinbereich bereits doppelt so viele Ärzte produziert, als man überhaupt unterbringen könne. Die Folge seien drei- bis fünfjährige Wartezeiten für einen Turnusplatz. Im Fachhochschulbereich habe es von Anfang an ein Limit bei den Studienplätzen gegeben, argumentierte die ÖVP-Politikerin. Dagegen habe es auch keine Proteste gegeben. Beschränkungen soll es außerdem bei den künftig zu Hochschulen umgewandelten Pädagogischen Akademien geben. Schritte zur Studienplatzbewirtschaftung erwartet sich Brinek vor allem von den künftig autonomen Universitäten. Diese müssten in Eigenregie ihre Ressourcen verteilen und daher für eine zielgerichtete, am Bedarf orientierte Ausbildung sorgen. In einer "Hauptspur" sollten sich die in einem Fach am besten Qualifizierten finden. Studenten, die nach einem Eingangsjahr einer "Nebenspur" zugewiesen würden, sollten hingegen nach Möglichkeit auf ein anderes Studium ausweichen. Andere Probleme Wegen dieser Überlegungen wirft der VSStÖ der ÖVP "Heuchelei" vor. Einerseits verlaute aus der ÖVP, dass der offene Hochschulzugang erhalten bleiben solle, andererseits führe man Studiengebühren ein und spreche von Studienplatzbewirtschaftung. Brineks Anregungen würden dem Gedanken des freien Hochschulzugangs und der freien Lebensplanung widersprechen, kritisierte die hochschulpolitische Sprecherin des VSStÖ, Andrea Mautz. Im Medizinbereich gebe es eher ein "Problem mangelnder Turnusplätze" als einen Überfluss an angehenden Ärzten. Die Studienplatzbewirtschaftung ist laut Mautz außerdem "verfassungswidrig". Artikel 18 des Staatsgrundgesetzes besage, dass es "jedermann frei steht, seinen Beruf zu wählen und sich für den selben auszubilden, wie und wo er will", so Mautz. Ähnliches sei auch in der Menschenrechtskonvention festgehalten, was die Regierung offenbar "wenig schere". Der VSStÖ werde jedenfalls prüfen, in welcher Form diese Bestimmungen einklagbar wären. (APA)