Schuldspruch nach "Feuer-Attacke" gegen "Nicht-Raucher" Wels - Mit einem Schuldspruch endete am Montag beim Landesgericht Wels der Prozess gegen jenen 15-jährigen Oberösterreicher, dem die Anklage vorwarf, im vergangenen Jahr einen 14-jährigen Schüler mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft und die Weisung, in den Ferien "Hilfsdienste" entweder im Krankenhaus Gmunden oder bei der Rettung zu leisten. Weigerung zu rauchen Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Sachverhalt selbst war aus den Ermittlungen der Gendarmerie bekannt. Demnach hatte im August vergangenen Jahres in Scharnstein im Bezirk Gmunden eine Gruppe von 13- bis 15-Jährigen eine Party gefeiert, dabei war auch reichlich Alkohol geflossen. Der 14-jährige Schüler weigerte sich in der Folge, eine Zigarette zu rauchen. Mit Benzin übergossen Daraufhin holte der 15-Jährige einen Kanister mit Rasenmäherbenzin, übergoss - so zumindest die Ermittlungen der Gendarmerie - den "Nicht-Raucher" und steckte dessen Kleider in Brand. Der Schüler erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Sofort nach der Tat und auch später bei der Gendarmerie zeigte sich der 15-Jährige reuig, er habe das nicht gewollt, beteuerte er. Auch sagte er, er habe den 14-Jährigen nicht absichtlich mit Benzin übergossen, vielmehr sei es dazu bei einer "Rangelei" gekommen. Schwere Körperverletzung Die Urteilsverkündung war wieder öffentlich. In der Begründung führte der Richter aus, die Verurteilung sei nicht - wie es der Staatsanwalt verlangt hatte - wegen "absichtlicher" schwerer Körperverletzung erfolgt sondern nur wegen "schwerer Körperverletzung". Jedenfalls aber habe beim Angeklagten der Vorsatz bestanden, den 14-Jährigen "zu misshandeln". Der 15-Jährige erbat sich Bedenkzeit, dem Vernehmen nach will dessen Verteidiger Nichtigkeit und Berufung anmelden. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (APA)